Source: OJ L, 2025/454, 10.3.2025Current language: DE
- Artificial intelligence act
Implementing acts
- Scientific panel of independent experts
Artikel 18 Verfahren zur Ausgabe qualifizierter Warnungen
Eine Beschlussfassung mit mindestens einfacher Mehrheit der Mitglieder des wissenschaftlichen Gremiums ist erforderlich, um an das KI-Büro eine qualifizierte Warnung gemäß Artikel 90 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1689 auszugeben. Das wissenschaftliche Gremium kann das Verfahren in seiner in Artikel 8 genannten Geschäftsordnung präzisieren.
Qualifizierte Warnungen sind hinreichend zu begründen und enthalten mindestens die in Artikel 90 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 genannten Informationen.
Das KI-Büro stellt eine spezielle Schnittstelle für die sichere Übermittlung qualifizierter Warnungen bereit. Die Schnittstelle weist mindestens folgende Funktionen auf:
Übermittlung qualifizierter Warnungen gemäß Artikel 90 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1689;
Widerruf qualifizierter Warnungen, Berichtigung der Informationen in qualifizierten Warnungen und Änderung qualifizierter Warnungen;
Schließung qualifizierter Warnungen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 10 Issuance of qualified alerts
Damit das wissenschaftliche Gremium gegenüber dem KI-Büro wirksam qualifizierte Warnungen gemäß Artikel 90 der Verordnung (EU) 2024/1689 ausgeben kann, sollten die Bedingungen, Verfahren und detaillierten Regelungen für die Ausgabe solcher qualifizierten Warnungen festgelegt werden. Das KI-Büro sollte eine sichere Schnittstelle bereitstellen, über die das wissenschaftliche Gremium qualifizierte Warnungen und die Nachweise, auf die sich diese Warnungen stützen, übermitteln kann. Angesichts der großen Bedeutung und der möglichen Auswirkungen einer qualifizierten Warnung für einen Anbieter eines KI-Modells mit allgemeinem Verwendungszweck sollte eine solche Warnung von mindestens der einfachen Mehrheit der Mitglieder des wissenschaftlichen Gremiums beschlossen werden.
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