Source: OJ L, 2025/454, 10.3.2025Current language: DE
- Artificial intelligence act
Implementing acts
- Scientific panel of independent experts
Artikel 6 Sekretariat
Das Sekretariat des wissenschaftlichen Gremiums (im Folgenden „Sekretariat“) wird vom KI-Büro und von der Gemeinsamen Forschungsstelle gestellt.
Das Sekretariat ist für die Bereitstellung der zur Gewährleistung einer wirksamen Arbeitsweise des wissenschaftlichen Gremiums erforderlichen Unterstützung zuständig. Insbesondere nimmt das Sekretariat folgende Aufgaben wahr:
Ermittlung und Behandlung potenzieller Interessenkonflikte;
Überwachung der Einhaltung der Geschäftsordnung gemäß Artikel 8 und der Befolgung der Ersuchen um die Ausführung von Aufgaben gemäß Artikel 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1689;
Bearbeitung der von den Marktüberwachungsbehörden an das wissenschaftliche Gremium gerichteten Anfragen nach zusätzlichen Gutachten;
Bearbeitung von Ersuchen der Mitgliedstaaten auf Unterstützung durch die Sachverständigen für die Zwecke der Durchsetzung der Verordnung (EU) 2024/1689 auf nationaler Ebene.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 5 Provision of the panel's secretariat
Um die wirksame Arbeitsweise des wissenschaftlichen Gremiums zu gewährleisten, sollte sein Sekretariat vom KI-Büro und der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission gemeinsam gestellt werden.
Erwägungsgrund 6 Organisation of the panel
Die Organisation des wissenschaftlichen Gremiums sollte so flexibel sein, dass besondere Fachkenntnisse nach Maßgabe der jeweiligen Erfordernisse eingesetzt werden können. Zu diesem Zweck sollten der Vorsitz und das Sekretariat einen Berichterstatter und einschlägige Beitragende für die einzelnen Aufgaben des wissenschaftlichen Gremiums benennen, wobei unter anderem Fachwissen, einschließlich sektorspezifischer Fachkenntnisse, Verfügbarkeit, mögliche Interessenkonflikte und Sicherheitsbedenken zu berücksichtigen sind.
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