Source: OJ L, 2025/454, 10.3.2025Current language: DE
- Artificial intelligence act
Implementing acts
- Scientific panel of independent experts
Artikel 9 Vergütung
Sachverständige erhalten eine Vergütung, wenn sie für die Ausführung der Aufgaben des wissenschaftlichen Gremiums gemäß den für die Kommission geltenden Bestimmungen als Berichterstatter oder Beitragende benannt wurden, sofern diese Aufgaben vom KI-Büro gemäß Artikel 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1689 übertragen wurden.
Die Reise- und — sofern das Sekretariat dies als angemessen erachtet — Aufenthaltskosten, die im Zusammenhang mit den Tätigkeiten des wissenschaftlichen Gremiums anfallen, werden den Sachverständigen von der Kommission nach den für die Kommission geltenden Bestimmungen erstattet. Diese Kosten werden nach Maßgabe der Mittel erstattet, die den Dienststellen der Kommission im Rahmen des jährlichen Verfahrens für die Mittelzuweisung zur Verfügung stehen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 7 Remuneration
Angesichts des Beitrags des wissenschaftlichen Gremiums zur Verwirklichung der Ziele der Unionspolitik durch Unterstützung von Durchsetzungstätigkeiten im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1689 sollten Sachverständige auf Antrag des KI-Büros eine angemessene Vergütung für die Ausführung von Aufgaben im wissenschaftlichen Gremium erhalten. Die Vergütung sollte im Einklang mit den für die Kommission geltenden Bestimmungen festgelegt werden, insbesondere mit Artikel 237 der Verordnung (EU) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates(2)Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1046/oj)..
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