Source: OJ L, 2024/1640, 19.6.2024Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Sixth anti-money laundering (AML 6) directive
Artikel 39 Bereitstellung von Informationen für Verpflichtete
Summary What does Article 39 of the Sixth anti-money laundering (AML 6) directive say?
This article establishes the information-sharing and outreach obligations that supervisors owe to the obliged entities under their supervision.
It acts as a counterpart to the supervisory oversight obligations found elsewhere in Chapter IV — rather than focusing on what supervisors must demand from obliged entities, it addresses what supervisors must provide to them.
The core idea is that obliged entities should be kept informed of the AML/CFT landscape relevant to their sector, drawing on a wide range of sources including Union-level and national risk assessments, AMLA outputs, and guidance from international organisations.
The article also places a specific and time-sensitive obligation on supervisors regarding sanctions designations.
Important points:
- Supervisors are required to disseminate AML/CFT information to obliged entities under their supervision, covering risk assessments, AMLA guidelines, third-country designations, and sector-relevant typologies.
- Supervisors are required to carry out outreach activities to inform obliged entities of their obligations.
- Supervisors are required to make information on targeted financial sanctions and UN financial sanctions designations available to obliged entities immediately.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher den ihrer Aufsicht unterliegenden Verpflichteten Informationen über Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bereitstellen.
Die in Absatz 1 genannten Informationen umfassen Folgendes:
die von der Kommission nach Artikel 7 durchgeführte Risikobewertung auf Unionsebene und alle einschlägigen Empfehlungen der Kommission auf der Grundlage jenes Artikels;
nach Artikel 8 durchgeführte nationale oder sektorale Risikobewertungen;
einschlägige Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen, die die AMLA im Einklang mit den Artikeln 43 und 44 der Verordnung (EU) 2024/1620 ausgegeben hat;
gemäß Kapitel III Abschnitt 2 der Verordnung (EU) 2024/1624 ermittelte Informationen über Drittländer;
alle von der AMLA, anderen Aufsehern und gegebenenfalls der Behörde, die die Selbstverwaltungseinrichtungen überwacht, der zentralen Meldestelle oder anderen zuständigen Behörden oder internationalen Organisationen und Standardsetzern erstellten Leitlinien und Berichte in Bezug auf Methoden der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die auf einen Sektor Anwendung finden könnten, sowie Hinweise, die die Ermittlung von Transaktionen oder Tätigkeiten erleichtern könnten, bei denen das Risiko besteht, dass sie mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in diesem Sektor in Verbindung stehen, sowie Leitlinien zu den Verpflichtungen der Verpflichteten im Zusammenhang mit gezielten finanziellen Sanktionen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher gegebenenfalls durch Öffentlichkeitsarbeit die ihrer Aufsicht unterliegenden Verpflichteten über ihre Pflichten informieren.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Aufseher den ihrer Aufsicht unterliegenden Verpflichteten unverzüglich Informationen über die im Zusammenhang mit gezielten finanziellen Sanktionen oder finanziellen Sanktionen der VN benannten Personen oder Unternehmen bereitstellen.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Gelder oder andere Vermögenswerte
(En. funds or other assets)
Definition
Drittland
(En. third country)
Definition
Aufseher
(En. supervisor)
Definition
Geldwäsche
(En. money laundering)
Definition
zuständige Behörde
(En. competent authority)
- eine zentrale Meldestelle;
- eine Aufsichtsbehörde;
- eine Behörde, deren Aufgabe es ist, Geldwäsche, deren Vortaten oder Terrorismusfinanzierung zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, oder deren Aufgabe es ist, Vermögenswerte aus Straftaten zu ermitteln, zu beschlagnahmen oder einzufrieren und einzuziehen;
- eine Behörde mit besonderen Zuständigkeiten für die Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung;
Definition
Terrorismusfinanzierung
(En. terrorist financing)
Definition
Aufsichtsbehörde
(En. supervisory authority)
Definition
gezielte finanzielle Sanktionen
(En. targeted financial sanctions)
Definition
Selbstverwaltungseinrichtung
(En. self-regulatory body)