Source: OJ L, 2024/1624, 19.6.2024Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Anti-money laundering regulation (AMLR)
Artikel 3 Verpflichtete
Summary What does Article 3 of the Anti-money laundering regulation (AMLR) say?
This is a foundational scoping article that defines who qualifies as an "obliged entity" under the regulation — in other words, who is bound by its AML/CFT requirements.
It covers two broad categories: financial sector entities (credit institutions and financial institutions, including crypto-asset service providers) and a wide range of non-financial professionals and businesses.
The non-financial category is notably broad, stretching from lawyers, accountants and notaries, through real estate agents, gambling service providers and dealers in precious metals, to crowdfunding intermediaries, investment migration operators, and — notably new additions — football agents and professional football clubs in respect of certain transactions.
This article is the gateway to the rest of the regulation; if an entity falls within its scope, all subsequent obligations apply to it.
Important points:
- Determine whether your organisation falls within the list of obliged entities, as this article triggers all compliance obligations under the regulation.
- The scope extends well beyond traditional financial institutions to include a wide range of non-financial professionals and businesses acting in the exercise of their professional activities.
- Football agents and professional football clubs are explicitly included as obliged entities, though only in relation to specific transaction types such as investor dealings, sponsorship, and player transfers.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Die folgenden Unternehmen gelten für die Zwecke dieser Verordnung als Verpflichtete:
Kreditinstitute,
Finanzinstitute,
die folgenden natürlichen oder juristischen Personen bei der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit:
Abschlussprüfer, externe Buchprüfer und Steuerberater sowie jede andere natürliche oder juristische Person, einschließlich selbstständiger Angehöriger von rechtsberatenden Berufen wie Rechtsanwälten, die — unmittelbar oder über Dritte, mit denen diese andere Person verbunden ist, — als wesentliche geschäftliche oder berufliche Tätigkeit materielle Hilfe, Unterstützung oder Beratung im Hinblick auf Steuerangelegenheiten leistet;
Notare, Rechtsanwälte und andere selbstständige Angehörige von rechtsberatenden Berufen, wenn sie im Namen und auf Rechnung ihres Mandanten Finanz- oder Immobilientransaktionen durchführen oder für ihren Mandanten an der Planung oder Durchführung von Transaktionen mitwirken, die eine der folgenden Handlungen betreffen:
Kauf und Verkauf von Immobilien oder Gewerbebetrieben,
Verwaltung von Geld, Wertpapieren oder sonstigen Vermögenswerten, einschließlich Kryptowerten, ihres Mandanten,
Eröffnung oder Verwaltung von Bank-, Spar-, Wertpapier- oder Kryptowertekonten,
Beschaffung der zur Gründung, zum Betrieb oder zur Verwaltung von Gesellschaften erforderlichen Mittel,
Gründung, Errichtung, Betrieb oder Verwaltung von Trusts, Gesellschaften, Stiftungen oder ähnlichen Strukturen,
Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften;
Immobilienmakler und andere Fachkräfte im Immobilienbereich, soweit sie als Vermittler bei Immobilientransaktionen tätig sind, auch im Zusammenhang mit der Vermietung von Immobilien in Bezug auf Transaktionen, bei denen sich die monatliche Miete unabhängig vom Zahlungsmittel auf mindestens 10 000 EUR oder den Gegenwert in Landeswährung beläuft;
Personen, deren regelmäßige oder hauptberufliche Tätigkeit im Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen besteht;
Personen, deren regelmäßige oder hauptberufliche Tätigkeit im Handel mit hochwertigen Gütern besteht;
Anbieter von Glücksspieldiensten;
Schwarmfinanzierungsdienstleister und Schwarmfinanzierungsvermittler;
Personen, die mit Kulturgütern handeln oder beim Handel mit Kulturgütern als Vermittler tätig werden, auch Kunstgalerien und Auktionshäuser, sofern sich der Wert einer Transaktion oder verbundener Transaktionen auf mindestens 10 000 EUR oder den Gegenwert in Landeswährung beläuft;
Personen, die Kulturgüter und andere hochwertige Güter aufbewahren, mit ihnen handeln oder beim Handel mit ihnen als Vermittler tätig werden, wenn dies in Freizonen und Zolllagern erfolgt, sofern sich der Wert einer Transaktion oder der verbundenen Transaktionen auf mindestens 10 000 EUR oder den Gegenwert in Landeswährung beläuft;
Hypotheken- und Verbraucherkreditvermittler, bei denen es sich nicht um Kreditinstitute oder Finanzinstitute handelt, mit Ausnahme von Kreditvermittlern, die Tätigkeiten unter der Verantwortung eines oder mehrerer Kreditgeber(s) oder Kreditvermittler(s) ausüben;
Investitionsmigrationsberater, die Drittstaatsangehörige vertreten oder Vermittlungsdienste für Drittstaatsangehörige anbieten dürfen, welche gegen eine Investition jeglicher Art, insbesondere auch gegen Vermögenstransfers, gegen den Erwerb oder die Anmietung von Immobilien, gegen Anlagen in Staatsanleihen, gegen Investitionen in Gesellschaften, gegen eine Schenkung oder eine gemeinnützige Stiftung und gegen Beiträge zum Staatshaushalt, Aufenthaltsrechte in einem Mitgliedstaat erwerben wollen;
nichtfinanzielle gemischte Holdinggesellschaften;
Fußballvermittler;
Profifußballvereine in Bezug auf folgende Transaktionen:
Transaktionen mit einem Anleger;
Transaktionen mit einem Sponsor;
Transaktionen mit Fußballvermittlern oder anderen Vermittlern handelt;
Transaktionen für den Zweck des Transfers eines Fußballspielers.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Edelmetalle und Edelsteine
(En. precious metals and stones)
Definition
Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen
(En. crypto-asset service provider)
Definition
hochwertige Güter
(En. high-value goods)
Definition
Schwarmfinanzierungsvermittler
(En. crowdfunding intermediary)
- Projektträgern, d. h. natürlichen oder juristischen Personen, die eine Finanzierung von Projekten anstreben, die ein vordefiniertes Vorhaben oder eine Reihe von vordefinierten Vorhaben mit einem bestimmten Ziel beinhalten, etwa die Mittelbeschaffung für einen bestimmten Zweck oder ein bestimmtes Ereignis, unabhängig davon, ob diese Projekte der Öffentlichkeit oder einer begrenzten Anzahl von Geldgebern vorgeschlagen werden, und
- Geldgebern, d. h. natürlichen oder juristischen Personen, die zur Finanzierung von Projekten beitragen, etwa über verzinste oder unverzinste Darlehen oder Spenden, auch wenn solche Spenden einen Anspruch auf einen immateriellen Vorteil begründen;
Definition
Drittland
(En. third country)
Definition
Rechtsvereinbarung
(En. legal arrangement)
Definition
Geldwäsche
(En. money laundering)
Definition
Glücksspieldienst
(En. gambling service)
Definition
finanzielle gemischte Holdinggesellschaft
(En. financial mixed activity holding company)
Definition
Kreditinstitut
(En. credit institution)
- ein Kreditinstitut im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013,
- eine in der Union gelegene Zweigstelle eines Kreditinstituts im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 17 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, unabhängig davon, ob sich deren Hauptsitz in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland befindet;
Definition
Dienstleister für Trusts oder Gesellschaften
(En. trust or company service provider)
- Gründung von Gesellschaften oder anderen juristischen Personen;
- Ausübung der Leitungs- oder Geschäftsführungsfunktion einer Gesellschaft, der Funktion eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder einer ähnlichen Funktion bei einer anderen juristischen Person oder Bestellung einer anderen Person für die zuvor genannten Funktionen;
- Bereitstellung eines Sitzes, einer Geschäfts-, Post- oder Verwaltungsadresse sowie anderer damit zusammenhängender Dienstleistungen für eine Gesellschaft, eine Personengesellschaft oder eine andere juristische Person oder Rechtsvereinbarung;
- Ausübung der Funktion eines Trustees eines Express Trusts oder einer gleichwertigen Funktion für eine ähnliche Rechtsvereinbarung oder Bestellung einer anderen Person für die zuvor genannten Funktionen;
- Ausübung der Funktion eines nominellen Anteilseigners für eine andere Person oder Bestellung einer anderen Person für die zuvor genannte Funktion;
Definition
nichtfinanzielle gemischte Holdinggesellschaft
(En. non-financial mixed activity holding company)
Definition
Kryptowert
(En. crypto-asset)
Definition
Finanzinstitut
(En. financial institution)
- ein Unternehmen, das kein Kreditinstitut und keine Wertpapierfirma ist und das eine oder mehrere der in Anhang I Nummern 2 bis 12, 14 und 15 der Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(32) aufgeführten Tätigkeiten ausübt, einschließlich der Tätigkeiten von Wechselstuben (bureaux de change) — mit Ausnahme der in Anhang I Nummer 8 der Richtlinie (EU) 2015/2366 aufgeführten Tätigkeiten –, oder ein Unternehmen, dessen Haupttätigkeit im Erwerb von Beteiligungen besteht, einschließlich einer Finanzholdinggesellschaft, einer finanziellen gemischten Holdinggesellschaft und einer finanziellen gemischten Holdinggesellschaft;
- ein Versicherungsunternehmen im Sinne von Artikel 13 Nummer 1 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(33), sofern es Lebensversicherungstätigkeiten oder andere Versicherungstätigkeiten mit Anlagezweck ausübt, die unter die genannte Richtlinie fallen, einschließlich Versicherungsholdinggesellschaften und gemischter Versicherungsholdinggesellschaften im Sinne von Artikel 212 Absatz 1 Buchstaben f und g der Richtlinie 2009/138/EG;
- einen Versicherungsvermittler im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2016/97, wenn dieser im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und anderen Dienstleistungen mit Anlagezweck handelt, mit Ausnahme eines Versicherungsvermittlers, der keine Prämien oder Beträge, die für den Kunden bestimmt sind, erhebt und unter der Verantwortung eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen oder -vermittler für die sie betreffenden Produkte handelt;
- eine Wertpapierfirma im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 1 der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(34);
- einen Organismus für gemeinsame Anlagen, insbesondere
- einen Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Sinne von Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie 2009/65/EG und dessen Verwaltungsgesellschaft im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b jener Richtlinie oder eine gemäß jener Richtlinie zugelassene Investmentgesellschaft, die keine Verwaltungsgesellschaft benannt hat und die OGAW-Anteile in der Union zum Kauf anbietet;
- einen alternativen Investmentfonds im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2011/61/EU und dessen Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b jener Richtlinie, die in den in deren Artikel 2 festgelegten Geltungsbereich jener Richtlinie fallen;
- einen Zentralverwahrer im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates(35);
- einen Kreditgeber im Sinne von Artikel 4 Nummer 2 der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und des Rates(36) und von Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(37);
- einen Kreditvermittler im Sinne von Artikel 4 Nummer 5 der Richtlinie 2014/17/EU und von Artikel 3 Buchstabe f der Richtlinie 2008/48/EG, wenn Geldbeträge im Sinne von Artikel 4 Nummer 25 der Richtlinie (EU) 2015/2366 im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag gehalten werden, mit Ausnahme von Kreditvermittlern, die Tätigkeiten unter der Verantwortung eines oder mehrerer Kreditgeber oder Kreditvermittler ausüben;
- einen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen;
- eine in der Union gelegene Zweigstelle eines Finanzinstituts gemäß Buchstaben a bis i, unabhängig davon, ob sich deren Hauptsitz in einem Mitgliedstaat oder einem Drittland befindet;
Definition
verbundene Transaktionen
(En. linked transactions)
Definition
Terrorismusfinanzierung
(En. terrorist financing)
Definition
Geldbeträge
(En. funds)
Definition
Schwarmfinanzierungsdienstleister
(En. crowdfunding service provider)
Definition
Express Trust
(En. express trust)
Definition
Krypto-Dienstleistungen
(En. crypto-asset services)
Definition
Profifußballverein
(En. professional football club)
Definition
Kulturgüter
(En. cultural goods)
Definition
Fußballvermittler
(En. football agent)