Source: OJ L, 2024/1624, 19.6.2024Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Anti-money laundering regulation (AMLR)
Artikel 42 Besondere Bestimmungen für politisch exponierte Personen
Summary What does Article 42 of the Anti-money laundering regulation (AMLR) say?
This article sets out the enhanced due diligence obligations that obliged entities must apply on top of the standard customer due diligence measures from Article 20, specifically when dealing with politically exposed persons (PEPs).
It covers three core additional requirements: getting senior management sign-off, establishing the source of wealth and funds, and conducting enhanced ongoing monitoring.
The article also tasks AMLA with issuing guidelines by 10 July 2027 to help clarify how to identify close associates and assess risk levels across different categories of PEPs, family members, and former PEPs.
Important points:
- Obtain senior management approval before carrying out any transaction or establishing or continuing a business relationship with a politically exposed person.
- Establish the source of wealth and source of funds involved in any business relationship or occasional transaction with a politically exposed person, and apply enhanced ongoing monitoring to those relationships.
- AMLA is required to issue guidelines by 10 July 2027 on identifying close associates and assessing risk levels for different categories of politically exposed persons, including those who have ceased to hold a prominent public function.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Zusätzlich zu den in Artikel 20 festgelegten Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden wenden die Verpflichteten in Bezug auf gelegentliche Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen die folgenden Maßnahmen an:
Sie holen das Einverständnis ihrer Führungsebene ein, bevor sie gelegentliche Transaktionen durchführen oder Geschäftsbeziehungen mit politisch exponierten Personen eingehen oder fortführen;
sie treffen angemessene Maßnahmen, um die Herkunft des Vermögens und der Gelder, die im Rahmen von Geschäftsbeziehungen oder gelegentlichen Transaktionen mit politisch exponierten Personen eingesetzt werden, zu bestimmen;
sie unterziehen diese Geschäftsbeziehungen einer verstärkten fortlaufenden Überwachung.
Die AMLA gibt bis zum 10. Juli 2027 Leitlinien zu folgenden Punkten aus:
den Kriterien für die Identifizierung von bekanntermaßen nahestehenden Personen;
der Höhe des Risikos, das mit einer bestimmten Kategorie politisch exponierter Personen, Familienmitglieder oder bekanntermaßen nahestehenden Personen verbunden ist, einschließlich Leitlinien dazu, wie solche Risiken für die Zwecke des Artikels 45 zu bewerten sind, wenn die Person nicht mehr mit einem wichtigen öffentlichen Amt betraut ist.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
Gruppe
(En. group)
Definition
Mutterunternehmen
(En. parent undertaking)
- bei Gruppen, deren Hauptsitz sich in der Union befindet, einen Verpflichteten, der ein Mutterunternehmen im Sinne von Artikel 2 Nummer 9 der Richtlinie 2013/34/EU ist, das selbst kein Tochterunternehmen eines anderen Unternehmens in der Union ist, sofern mindestens ein Tochterunternehmen Verpflichteter ist;
- bei Gruppen, deren Hauptsitz sich außerhalb der Union befindet, wenn mindestens zwei Tochterunternehmen Verpflichtete mit Sitz in der Union sind, ein Unternehmen innerhalb dieser Gruppe mit Sitz in der Union, das
- ein Verpflichteter ist,
- ein Unternehmen ist, das kein Tochterunternehmen eines anderen Unternehmens ist, das wiederum ein Verpflichteter mit Sitz in der Union ist,
- über eine ausreichende Bedeutung innerhalb der Gruppe und ein ausreichendes Verständnis der Tätigkeiten der Gruppe verfügt, die den Anforderungen der vorliegenden Verordnung unterliegen, und
- die Verantwortung für die Umsetzung der gruppenweiten Anforderungen gemäß Kapitel II Abschnitt 2 der vorliegenden Verordnung erhält;
Definition
Leitungsorgan
(En. management body)
Definition
Geschäftsbeziehung
(En. business relationship)
Definition
Drittland
(En. third country)
Definition
Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion
(En. management body in its management function)
Definition
politisch exponierte Person
(En. politically exposed person)
- in einem Mitgliedstaat
- Staatschefs, Regierungschefs, Minister, stellvertretende Minister und Staatssekretäre;
- Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder ähnlicher Gesetzgebungsorgane;
- Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien, die Sitze in nationalen Exekutiv- oder Gesetzgebungsorganen oder in regionalen oder lokalen Exekutiv- oder Gesetzgebungsorganen, die Wahlkreise mit mindestens 50 000 Einwohnern vertreten, innehaben;
- Mitglieder von obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen oder sonstigen hohen Gerichten, gegen deren Entscheidungen, von außergewöhnlichen Umständen abgesehen, kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann;
- Mitglieder von Rechnungshöfen oder der Leitungsorgane von Zentralbanken;
- Botschafter, Geschäftsträger und hochrangige Offiziere der Streitkräfte;
- Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane von Unternehmen, die im Rahmen einer der in Artikel 22 der Richtlinie 2013/34/EU aufgeführten Beziehung entweder unter der Kontrolle des Staats oder, wenn diese Unternehmen als mittlere oder große Unternehmen oder Gruppen im Sinne von Artikel 3 Absätze 3, 4, 6 und 7 der genannten Richtlinie gelten, unter der Kontrolle regionaler oder lokaler Behörden stehen;
- Leiter regionaler und lokaler Behörden, einschließlich Gemeindeverbänden und Metropolregionen, mit mindestens 50 000 Einwohnern;
- sonstige von den Mitgliedstaaten vorgesehene wichtige öffentliche Ämter;
- in einer internationalen Organisation
- die obersten Amtsträger, ihre Stellvertreter und Mitglieder des Leitungsorgans oder Inhaber einer gleichwertigen Funktion bei einer internationalen Organisation;
- Vertreter bei einem Mitgliedstaat oder bei der Union;
- auf Unionsebene
Funktionen auf der Ebene der Organe und Einrichtungen der Union, die den unter Buchstabe a Ziffern i, ii, iv, v und vi genannten Ämtern gleichwertig sind;
- in einem Drittland
Funktionen, die den unter Buchstabe a genannten Ämtern gleichwertig sind;
Definition
Rechtsvereinbarung
(En. legal arrangement)
Definition
Geldwäsche
(En. money laundering)
Definition
wirtschaftlicher Eigentümer
(En. beneficial owner)
Definition
bekanntermaßen nahestehende Person
(En. person known to be a close associate)
- eine natürliche Person, die bekanntermaßen gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtschaftlicher Eigentümer von juristischen Personen oder Rechtsvereinbarungen ist oder sonstige enge Geschäftsbeziehungen zu einer politisch exponierten Person unterhält;
- eine natürliche Person, die alleiniger wirtschaftlicher Eigentümer einer juristischen Person oder einer Rechtsvereinbarung ist, welche bekanntermaßen de facto zugunsten einer politisch exponierten Person errichtet wurde;
Definition
Terrorismusfinanzierung
(En. terrorist financing)
Definition
Führungsebene
(En. senior management)
Definition
Express Trust
(En. express trust)