Source: OJ L, 2024/1624, 19.6.2024Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Anti-money laundering regulation (AMLR)
Artikel 64 Pflichten der Trustees
Summary What does Article 64 of the Anti-money laundering regulation (AMLR) say?
This article sets out the core transparency obligations for trustees of express trusts and persons in equivalent positions in similar legal arrangements that are administered in, or connected to, a Member State.
It is the legal arrangement counterpart to Article 63, which covers the equivalent obligations for legal entities.
The article covers the full lifecycle of information management: what must be collected and held, when it must be reported to the central register, how it must be kept current, and what must be disclosed to obliged entities during customer due diligence.
It also addresses the obligations of others within the structure — such as beneficial owners and those in multi-layered control structures — to feed information up to the trustee.
A fallback mechanism is provided for situations where beneficial owners of party legal entities cannot be identified, requiring a formal statement and the details of senior managing officials instead.
Important points:
- Trustees and equivalent persons must register beneficial ownership and basic information with the central register within 28 calendar days of the trust or arrangement being set up, and report any changes within the same timeframe, with at least annual verification that information held remains current.
- Trustees and equivalent persons are required to disclose their status and provide beneficial ownership and asset information to obliged entities when customer due diligence measures are being applied.
- All beneficial owners, agents, and parties within the control structure of the legal arrangement are required to provide trustees with all information and documentation necessary for trustees to meet their obligations under this Chapter.
Springlex's summary of the article, a reading aid, not a substitute for the legal text.
Im Fall einer Rechtsvereinbarung, die in einem Mitgliedstaat verwaltet wird oder deren Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, in einem Mitgliedstaat ansässig oder niedergelassen ist, holen Trustees und Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, folgende Informationen in Bezug auf die Rechtsvereinbarung ein und halten diese vor:
grundlegende Informationen über die Rechtsvereinbarung;
angemessene, zutreffende und aktuelle Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer gemäß Artikel 62;
wenn juristische Personen oder Rechtsvereinbarungen Parteien der Rechtsvereinbarung sind, grundlegende Informationen und Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer in Bezug auf diese juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen;
Informationen über alle Vertreter mit der Befugnis, im Namen der Rechtsvereinbarung zu handeln oder etwaige Maßnahmen in Bezug auf diese zu ergreifen, und über die Verpflichteten, mit denen der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, eine Geschäftsbeziehung im Namen der Rechtsvereinbarung aufnehmen.
Die in Unterabsatz 1 genannten Informationen sind nach Beendigung der Beteiligung des Trustees oder der Person in entsprechender Position am Express Trust oder einer ähnlichen Rechtsvereinbarung fünf Jahre lang aufzubewahren.
Der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, erfasst die Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer und die grundlegenden Informationen und übermittelt diese unverzüglich nach Errichtung des Express Trusts oder ähnlicher Rechtsvereinbarungen dem Zentralregister. Der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, stellt sicher, dass jede Änderung zum wirtschaftlichen Eigentümer oder der grundlegenden Informationen in Bezug auf die Rechtsvereinbarung dem Zentralregister unverzüglich und in jedem Fall innerhalb von 28 Kalendertagen gemeldet wird.
Der Trustee oder die Person, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehat, überprüft regelmäßig, ob seine bzw. ihre Informationen über die Rechtsvereinbarung gemäß Absatz 1 Unterabsatz 1 aktuell sind. Diese Überprüfung wird mindestens einmal jährlich durchgeführt, sei es als eigenständiges Verfahren oder als Teil anderer regelmäßiger Verfahren.
Die in Absatz 1 genannten Trustees oder Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, legen ihren Status offen und legen den Verpflichteten, wenn diese Sorgfaltsmaßnahmen gegenüber Kunden gemäß Kapitel III anwenden, die Angaben zu den wirtschaftlichen Eigentümern und zu den Vermögenswerten der Rechtsvereinbarungen, die im Zusammenhang mit einer Geschäftsbeziehung oder einer gelegentlichen Transaktion verwaltet werden sollen, vor.
Die wirtschaftlichen Eigentümer einer Rechtsvereinbarung, bei denen es sich nicht um die Trustees oder Personen, die eine entsprechende Position innehaben, ihre Vertreter und die Verpflichteten, die die Rechtsvereinbarung verwalten, sowie jegliche Person und — bei Rechtsvereinbarungen — deren Trustees, die Teil der vielschichtigen Kontrollstruktur der Rechtsvereinbarung sind, legen den Trustees oder Personen, die in einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, alle Informationen und Unterlagen vor, die die Trustees und die Personen, die eine entsprechende Position innehaben, zur Erfüllung der Anforderungen dieses Kapitels benötigen.
Die Trustees eines Express Trusts und Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, stellen den zuständigen Behörden die nach diesem Artikel eingeholten Angaben und Informationen auf Verlangen unverzüglich zur Verfügung.
Lässt sich im Fall von Rechtsvereinbarungen, deren Parteien juristische Personen sind, nach Ausschöpfung aller nach den Artikeln 51 bis 57 möglichen Ermittlungswege keine Person als wirtschaftlicher Eigentümer dieser juristischen Personen ermitteln oder bestehen erhebliche und berechtigte Zweifel daran, dass es sich bei den ermittelten Personen um die wirtschaftlichen Eigentümer handelt, führen die Trustees der Express Trusts oder die Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, Aufzeichnungen über die zur Ermittlung ihrer wirtschaftlichen Eigentümer getroffenen Maßnahmen.
Wenn die Trustees der Express Trusts oder die Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, gemäß Artikel 20 dieser Verordnung und Artikel 10 der Richtlinie (EU) 2024/1640 Angaben zum wirtschaftlichen Eigentümer vorlegen, liefern sie in den in Absatz 6 des vorliegenden Artikels genannten Fällen Folgendes:
eine Erklärung, dass es keinen wirtschaftlichen Eigentümer gibt oder dass der/die wirtschaftliche(n) Eigentümer nicht ermittelt werden konnte(n), begleitet von einer Begründung, warum es nicht möglich war, den wirtschaftlichen Eigentümer gemäß den Artikeln 51 bis 57 der vorliegenden Verordnung zu ermitteln, und worin die Unsicherheit in Bezug auf die ermittelten Angaben bestand;
den in Artikel 62 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe a der vorliegenden Verordnung verlangten Angaben gleichwertige Informationen über alle natürlichen Personen, die Angehörige der Führungsebene der juristischen Person, der Partei der Rechtsvereinbarung ist, sind.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.
Definition
grundlegende Informationen
(En. basic information)
- in Verbindung mit einer juristischen Person wie
- die Rechtsform und der Namen einer juristischen Person;
- der Errichtungsakt und, falls er Gegenstand eines gesonderten Aktes ist, die Satzung;
- die Anschrift des eingetragenen oder offiziellen Sitzes und — falls abweichend — der Ort, an dem sich der Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit befindet, und das Land der Gründung;
- eine Liste der gesetzlichen Vertreter;
- gegebenenfalls eine Liste von Anteilseignern oder Mitgliedern, einschließlich Informationen zur Anzahl der von jedem Anteilseigner Anteile und zu den Kategorien dieser Anteile und der Art der damit verbundenen Stimmrechte;
- gegebenenfalls die Registernummer, die einheitliche europäische Kennung, die Steuer-Identifikationsnummer und die Rechtsträgerkennung;
- im Fall von Stiftungen, die Vermögenswerte, die von der Stiftung zur Verfolgung ihrer Ziele gehalten werden;
- in Verbindung mit einer Rechtsvereinbarung wie
- der Namen oder die einheitliche Kennung der Rechtsvereinbarung;
- die Errichtungsurkunde des Trusts oder ein gleichwertiges Dokument;
- der Zweck bzw. die Zwecke der Rechtsvereinbarung, falls vorhanden;
- die Vermögenswerte, die in der Rechtsvereinbarung gehalten oder über sie verwaltet werden;
- der Wohnsitz des Trustees bzw. der Trustees des Express Trusts oder der Personen, die bei einer ähnlichen Rechtsvereinbarung eine entsprechende Position innehaben, und — falls abweichend — der Ort, von dem aus der Express Trust oder die ähnliche Rechtsvereinbarung verwaltet wird;
Definition
Leitungsorgan
(En. management body)
Definition
Geschäftsbeziehung
(En. business relationship)
Definition
Drittland
(En. third country)
Definition
Leitungsorgan in seiner Leitungsfunktion
(En. management body in its management function)
Definition
Aufseher
(En. supervisor)
Definition
Rechtsvereinbarung
(En. legal arrangement)
Definition
Geldwäsche
(En. money laundering)
Definition
wirtschaftlicher Eigentümer
(En. beneficial owner)
Definition
Rechtsträgerkennung
(En. Legal Entity Identifier)
Definition
zuständige Behörde
(En. competent authority)
- eine zentrale Meldestelle;
- eine Aufsichtsbehörde;
- eine Behörde, deren Aufgabe es ist, Geldwäsche, deren Vortaten oder Terrorismusfinanzierung zu untersuchen oder strafrechtlich zu verfolgen, oder deren Aufgabe es ist, Vermögenswerte aus Straftaten zu ermitteln, zu beschlagnahmen oder einzufrieren und einzuziehen;
- eine Behörde mit besonderen Zuständigkeiten für die Bekämpfung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung;
Definition
Terrorismusfinanzierung
(En. terrorist financing)
Definition
Aufsichtsbehörde
(En. supervisory authority)
Definition
Führungsebene
(En. senior management)
Definition
Express Trust
(En. express trust)
Definition
Selbstverwaltungseinrichtung
(En. self-regulatory body)