Source: OJ L 150, 9.6.2023, pp. 1–39Current language: DE
- Anti-money laundering
Basic legislative acts
- Transfer of funds regulation (TFR)
Artikel 15 Sammeltransfer von Kryptowerten
Bei einem Sammeltransfereine Reihe von Einzelgeldtransfers oder Einzeltransfers von Kryptowerten, die für die Übermittlung gebündelt werden; von Kryptowerten eines einzigen Originatorseine Person, die Inhaber eines Kryptowertekontos bei einem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, einer Distributed-Ledger-Adresse oder eines zur Speicherung von Kryptowerten verwendeten Geräts ist und den Kryptowertetransfer von diesem Konto, dieser Distributed-Ledger-Adresse oder diesem Gerät gestattet, oder die, wenn kein solches Konto, keine solche Distributed-Ledger-Adresse oder kein solches Gerät vorhanden ist, den Kryptowertetransfer anordnet oder veranlasst; findet Artikel 14 Absatz 1 keine Anwendung auf die in diesem Sammeltransfereine Reihe von Einzelgeldtransfers oder Einzeltransfers von Kryptowerten, die für die Übermittlung gebündelt werden; gebündelten Einzeltransfers, sofern der Sammeltransfereine Reihe von Einzelgeldtransfers oder Einzeltransfers von Kryptowerten, die für die Übermittlung gebündelt werden; die in Artikel 14 Absätze 1, 2 und 3 enthaltenen Angaben enthält, diese Angaben gemäß Artikel 14 Absätze 6 und 7 überprüft wurden und die Einzeltransfers, wenn Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b zur Anwendung kommt, mit der Distributed-Ledger-Adresseeinen alphanumerischen Code, der in einem Netz, das die Distributed-Ledger-Technologie (DLT) oder eine vergleichbare Technologie nutzt, eine Adresse ausweist, von der Kryptowerte gesendet oder empfangen werden können; des Originatorseine Person, die Inhaber eines Kryptowertekontos bei einem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, einer Distributed-Ledger-Adresse oder eines zur Speicherung von Kryptowerten verwendeten Geräts ist und den Kryptowertetransfer von diesem Konto, dieser Distributed-Ledger-Adresse oder diesem Gerät gestattet, oder die, wenn kein solches Konto, keine solche Distributed-Ledger-Adresse oder kein solches Gerät vorhanden ist, den Kryptowertetransfer anordnet oder veranlasst;, wenn Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe c zur Anwendung kommt, mit der Kontonummer des Kryptowertekontosein Konto, das von einem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen im Auftrag einer oder mehrerer natürlicher oder juristischer Personen geführt wird und das zur Ausführung von Kryptowertetransfers verwendet werden kann; des Originatorseine Person, die Inhaber eines Kryptowertekontos bei einem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, einer Distributed-Ledger-Adresse oder eines zur Speicherung von Kryptowerten verwendeten Geräts ist und den Kryptowertetransfer von diesem Konto, dieser Distributed-Ledger-Adresse oder diesem Gerät gestattet, oder die, wenn kein solches Konto, keine solche Distributed-Ledger-Adresse oder kein solches Gerät vorhanden ist, den Kryptowertetransfer anordnet oder veranlasst; oder, wenn Artikel 14 Absatz 3 zur Anwendung kommt, mit der individuellen Transaktionskennziffer versehen sind.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 41 Batch crypto-asset transfers: simultaneous submission of originator and beneficiary information
Bei Sammeltransferseine Reihe von Einzelgeldtransfers oder Einzeltransfers von Kryptowerten, die für die Übermittlung gebündelt werden; von Kryptowerten sollte die Übermittlung von Angaben zum Originatoreine Person, die Inhaber eines Kryptowertekontos bei einem Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, einer Distributed-Ledger-Adresse oder eines zur Speicherung von Kryptowerten verwendeten Geräts ist und den Kryptowertetransfer von diesem Konto, dieser Distributed-Ledger-Adresse oder diesem Gerät gestattet, oder die, wenn kein solches Konto, keine solche Distributed-Ledger-Adresse oder kein solches Gerät vorhanden ist, den Kryptowertetransfer anordnet oder veranlasst; und zum Begünstigten in mehreren Einzelschritten akzeptiert werden, solange diese Übermittlung als Ganzes unverzüglich und sicher erfolgt. Eine nachträgliche Übermittlung der vorgeschriebenen Angaben sollte nicht gestattet sein, da die Übermittlung vor oder zeitgleich mit der Durchführung der Transaktion erfolgen muss; Anbieter von Krypto-Dienstleistungeneinen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 15 der Verordnung (EU) 2023/1114 sofern er eine oder mehrere Krypto-Dienstleistungen im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 16 jener Verordnung erbringt; oder andere Verpflichtete sollten die vorgeschriebenen Angaben zeitgleich mit dem Sammeltransfereine Reihe von Einzelgeldtransfers oder Einzeltransfers von Kryptowerten, die für die Übermittlung gebündelt werden; von Kryptowerten übermitteln.
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