Source: OJ L, 2023/2450, 30.10.2023Current language: DE
Preamble Recitals
Erwägungsgrund 1Purpose of the CER directive
Mit der Richtlinie (EU) 2022/2557 soll sichergestellt werden, dass Dienste, die für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen oder wirtschaftlicher Tätigkeiten unerlässlich sind, im Binnenmarkt ungehindert erbracht werden und dass die Resilienz kritischer Einrichtungen, die solche Dienste erbringen, verbessert wird.
Erwägungsgrund 2Purpose of this delegated regulation
Zu diesem Zweck wird der Kommission gemäß Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2022/2557 die Befugnis übertragen, einen delegierten Rechtsakt zur Festlegung einer nicht erschöpfenden Liste wesentlicher Dienste in den im Anhang jener Richtlinie genannten Sektoren und Teilsektoren zu erlassen. Diese Liste ist von den zuständigen Behörden für die Zwecke einer Risikobewertung zu verwenden; die Risikobewertung ist anschließend zur Ermittlung kritischer Einrichtungen heranzuziehen.
Erwägungsgrund 3Non-exhaustive list of essential services
Die Liste wesentlicher Dienste sollte allgemein formuliert sein, um den Besonderheiten der Mitgliedstaaten wie Größe, Bevölkerungsdichte oder geografische Lage Rechnung zu tragen. Allerdings sollte sie die wesentlichen Dienste lediglich derjenigen Kategorien von Einrichtungen umfassen, die im Anhang der Richtlinie (EU) 2022/2557 genannt sind. Zu diesem Zweck sollten nur Dienste, die von unter diese Kategorien fallenden Einrichtungen erbracht werden, als wesentliche Dienste im Sinne von Artikel 2 Nummer 5 der Richtlinie (EU) 2022/2557 betrachtet werden.
Erwägungsgrund 4Used in light of the CER directive
Generell sollte die Liste wesentlicher Dienste unter Berücksichtigung aller einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2022/2557 verwendet werden. Dies betrifft auch die Definition des Begriffs „wesentlicher Dienst“ als Dienst, der für die Aufrechterhaltung wichtiger gesellschaftlicher Funktionen, wichtiger wirtschaftlicher Tätigkeiten, der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit oder der Erhaltung der Umwelt von entscheidender Bedeutung ist, sowie die Definition des Begriffs „Einrichtung der öffentlichen Verwaltung“ sowie die Bestimmungen über den Anwendungsbereich der Richtlinie. Nach Artikel 1 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2022/2557 gilt die Richtlinie nicht für Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung, die ihre Tätigkeiten in den Bereichen nationale Sicherheit, öffentliche Sicherheit, Verteidigung oder Strafverfolgung — einschließlich der Ermittlung, Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten — ausüben.
Erwägungsgrund 5Definition of essential service as per the CER directive
Folglich sollten die in dieser delegierten Verordnung ohne Anspruch auf Vollständigkeit aufgeführten wirtschaftlichen Tätigkeiten für die Zwecke dieser delegierten Verordnung und der Richtlinie (EU) 2022/2557 nur dann als wesentliche Dienste betrachtet werden, wenn es sich um wesentliche Dienste im Sinne jener Richtlinie handelt —
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