Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024Current language: DE
- Cyber resilience for products with digital elements
Basic legislative acts
- CRA regulation
Artikel 35 Notifizierung
Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die Stellen, die befugt sind, Konformitätsbewertungen gemäß dieser Verordnung durchzuführen.
Die Mitgliedstaaten sorgen bis zum 11. Dezember 2026 dafür, dass es in der Union eine ausreichende Zahl notifizierter Stellen gibt, die Konformitätsbewertungen durchführen können, um Engpässe und Hindernisse mit Blick auf den Marktzugang zu verhindern.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 95 Ensuring enough notified bodies
Um für eine reibungslose Anwendung dieser Verordnung zu sorgen, sollten die Mitgliedstaaten vor dem Beginn der Anwendung dieser Verordnung möglichst sicherstellen, dass es eine ausreichende Zahl notifizierter Stellen gibt, die Konformitätsbewertungen durch Dritte durchführen können. Die Kommission sollte die Mitgliedstaaten und andere einschlägige Parteien bei diesem Unterfangen möglichst unterstützen, um Engpässe und Hindernisse beim Marktzugang von Herstellern zu verhindern. Gezielte Schulungsmaßnahmen unter der Leitung der Mitgliedstaaten, gegebenenfalls auch mit Unterstützung der Kommission, können zur Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte und auch zur Unterstützung der Tätigkeiten notifizierter Stellen im Sinne dieser Verordnung beitragen. Darüber hinaus sollten angesichts der Kosten, die eine Konformitätsbewertung durch Dritte mit sich bringen kann, Finanzierungsinitiativen auf Unionsebene und auf nationaler Ebene in Betracht gezogen werden, die darauf abzielen, diese Kosten für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen zu verringern.
Erwägungsgrund 98 Notification of conformity assessment bodies
Damit Produkte mit digitalen Elementen einer Konformitätsbewertung durch Dritte unterzogen werden können, sollten die nationalen notifizierenden Behörden der Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die Konformitätsbewertungsstellen notifizieren, sofern diese eine Reihe von Anforderungen erfüllen, insbesondere in Bezug auf Unabhängigkeit, Kompetenz und Nichtvorliegen von Interessenkonflikten.
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