Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024Current language: DE
- Cyber resilience for products with digital elements
Basic legislative acts
- CRA regulation
Artikel 40 Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen
Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder von Teilen davon erfüllt, so wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen nach Artikel 39 erfüllt, soweit die geltenden Normen diese Anforderungen abdecken.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 100 Accreditation under other EU law
Konformitätsbewertungsstellen, die nach Unionsrecht akkreditiert und notifiziert wurden, in denen ähnliche Anforderungen wie in dieser Verordnung festgelegt sind, wie z. B. eine Konformitätsbewertungsstelle, die für ein gemäß der Verordnung (EU) 2019/881 angenommenes europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung oder gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2022/30 notifiziert wurde, sollten im Rahmen dieser Verordnung neu bewertet und notifiziert werden. Allerdings können die einschlägigen Behörden Synergien in Bezug auf sich überschneidende Anforderungen definieren, um unnötigen finanziellen und administrativen Aufwand zu vermeiden und ein reibungsloses und zeitnahes Notifizierungsverfahren sicherzustellen.
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