Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024Current language: DE
- Cyber resilience for products with digital elements
Basic legislative acts
- CRA regulation
Artikel 70 Bewertung und Überprüfung
Bis zum 11. Dezember 2030 und danach alle vier Jahre legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung vor. Die Berichte werden veröffentlicht.
Bis zum 11. September 2028 legt die Kommission nach Konsultation der ENISA und des CSIRT-Netzes dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vor, in dem sie die Wirksamkeit der einheitlichen Meldeplattform gemäß Artikel 16 sowie die Auswirkungen der Geltendmachung der in Artikel 16 Absatz 2 genannten Gründen der Cybersicherheit durch die als Koordinatoren benannten CSIRTs auf die Wirksamkeit der einheitlichen Meldeplattform im Hinblick auf die rechtzeitige Übermittlung eingegangener Meldungen an andere einschlägige CSIRTs bewertet.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 125 Periodic evaluation and review of this Regulation
Die Kommission sollte diese Verordnung regelmäßig in Abstimmung mit einschlägigen Interessenträgern bewerten und überprüfen, insbesondere um festzustellen, ob sie veränderten gesellschaftlichen, politischen oder technischen Bedingungen oder veränderten Marktbedingungen anzupassen ist. Mit dieser Verordnung wird die Einhaltung der Verpflichtungen zur Sicherheit der Lieferkette durch Einrichtungen erleichtert, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2022/2554 und der Richtlinie (EU) 2022/2555 fallen und Produkte mit digitalen Elementen verwenden. Die Kommission sollte im Rahmen dieser regelmäßigen Überprüfung die kombinierten Auswirkungen des Cybersicherheitsrahmens der Union bewerten.
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