Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024Current language: DE
- Cyber resilience for products with digital elements
Basic legislative acts
- CRA regulation
Artikel 71 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung gilt ab dem 11. Dezember 2027.
Artikel 14 gilt jedoch ab dem 11. September 2026, und Kapitel IV (Artikel 35 bis 51) gilt ab dem 11. Juni 2026.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 126 Date of application
Den Wirtschaftsakteuren sollte ausreichend Zeit für die Anpassung an die in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen eingeräumt werden. Diese Verordnung sollte ab dem 11. Dezember 2027 gelten, mit Ausnahme der Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle mit Auswirkungen auf die Sicherheit von Produkten mit digitalen Elementen, die ab dem 11. September 2026 gelten sollten, sowie der Bestimmungen über die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen, die ab dem 11. Juni 2026 gelten sollten.
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