Source: OJ L 2024/2847, 20.11.2024Current language: DE
- Cyber resilience for products with digital elements
Basic legislative acts
- CRA regulation
Artikel 9 Konsultation der Interessenträger
Bei der Vorbereitung von Maßnahmen für die Durchführung dieser Verordnung konsultiert die Kommission die einschlägigen Interessenträger, wie die einschlägigen Behörden der Mitgliedstaaten, Unternehmen des Privatsektors, einschließlich Kleinstunternehmen und kleiner und mittlerer Unternehmen, die Open-Source-Software-Gemeinschaft, Verbraucherverbände, Hochschulen und einschlägige Agenturen und Einrichtungen der Union sowie auf Unionsebene eingerichtete Expertengruppen, und berücksichtigt deren Ansichten. Insbesondere konsultiert die Kommission in folgenden Fällen gegebenenfalls in folgender strukturierter Weise diese Interessenträger und holt deren Ansichten ein:
bei der Erstellung der in Artikel 26 genannten Leitlinien;
unbeschadet Artikel 61 bei der Ausarbeitung der technischen Beschreibungen der in Anhang III aufgeführten Produktkategorien gemäß Artikel 7 Absatz 4, bei der Bewertung, ob die Liste der Produktkategorien gemäß Artikel 7 Absatz 3 und Artikel 8 Absatz 2 aktualisiert werden muss, oder bei der Durchführung der Bewertung der potenziellen Auswirkungen auf den Markt gemäß Artikel 8 Absatz 1;
bei der Durchführung von Vorbereitungsarbeiten für die Bewertung und Überprüfung dieser Verordnung.
Die Kommission organisiert regelmäßig, mindestens einmal jährlich, Konsultations- und Informationssitzungen, um die Ansichten der in Absatz 1 genannten Interessenträger zur Durchführung dieser Verordnung einzuholen.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 49 Broad consultations before adopting implementing or delegated acts
Die Kommission sollte sicherstellen, dass bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Durchführung dieser Verordnung ein breites Spektrum einschlägiger Interessengruppen in strukturierter und regelmäßiger Weise konsultiert wird. Dies sollte insbesondere dann der Fall sein, wenn die Kommission prüft, ob die Listen der Kategorien wichtiger oder kritischer Produkte mit digitalen Elementen möglicherweise aktualisiert werden müssen, wobei die einschlägigen Hersteller konsultiert und ihre Ansichten berücksichtigt werden sollten, um die Cybersicherheitsrisiken und das Kosten-Nutzen-Verhältnis zu analysieren, die mit der Einstufung solcher Produktkategorien als wichtig oder kritisch verbunden sind.
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