Source: OJ L 265, 12.10.2022, pp. 1–66 · Consolidated textCurrent language: DE
- Digital markets act
Basic legislative acts
- DMA regulation
Artikel 12 Aktualisierung der Verpflichtungen der Torwächter
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 49 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung in Bezug auf die in den Artikeln 5 und 6 festgelegten Verpflichtungen zu ergänzen. Diese delegierten Rechtsakte stützen sich auf eine Marktuntersuchung nach Artikel 19, in deren Rahmen festgestellt wurde, dass diese Verpflichtungen aktualisiert werden müssen, um Praktiken zu begegnen, die die Bestreitbarkeit zentraler Plattformdienste beschränken oder in gleicher Weise unfair sind wie die Praktiken, denen mit den in den Artikeln 5 und 6 genannten Verpflichtungen begegnet werden soll.
Der Anwendungsbereich eines delegierten Rechtsakts, der gemäß Absatz 1 erlassen wird, ist auf Folgendes beschränkt:
die Ausweitung einer Verpflichtung, die nur für bestimmte zentrale Plattformdienste gilt, auf andere in Artikel 2 Nummer 2 aufgeführte zentrale Plattformdienste,
die Ausweitung einer Verpflichtung, die bestimmten gewerblichen Nutzern oder Endnutzern zugutekommt, sodass sie auch anderen gewerblichen Nutzern oder Endnutzern zugutekommt,
die Festlegung der Art und Weise, in der Torwächter die in den Artikeln 5 und 6 festgelegten Verpflichtungen erfüllen müssen, um die wirksame Einhaltung dieser Verpflichtungen zu gewährleisten,
die Ausweitung einer Verpflichtung, die nur für bestimmte Dienste gilt, die zusammen mit oder zur Unterstützung von zentralen Plattformdiensten erbracht werden, auf andere Dienste, die zusammen mit oder zur Unterstützung von zentralen Plattformdiensten erbracht werden,
die Ausweitung einer Verpflichtung, die nur für bestimmte Arten von Daten gilt, auf andere Arten von Daten,
die Aufnahme weiterer Bedingungen, wenn durch eine Verpflichtung bestimmte Bedingungen für das Verhalten eines Torwächters festgelegt werden, oder
die Anwendung einer Verpflichtung, die das Verhältnis zwischen mehreren zentralen Plattformdiensten des Torwächters regelt, auf das Verhältnis zwischen einem zentralen Plattformdienst und anderen Diensten des Torwächters.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 49 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung in Bezug auf die Liste grundlegender Funktionen nach Artikel 7 Absatz 2 zu ändern, indem Funktionen nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste aufgenommen oder gestrichen werden.
Diese delegierten Rechtsakte stützen sich auf eine Marktuntersuchung nach Artikel 19, in deren Rahmen festgestellt wurde, dass diese Verpflichtungen aktualisiert werden müssen, um Praktiken zu begegnen, die die Bestreitbarkeit zentraler Plattformdienste beschränken oder in gleicher Weise unfair sind wie die Praktiken, denen mit den in Artikel 7 festgelegten Verpflichtungen begegnet werden soll.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 49 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um diese Verordnung in Bezug auf die Verpflichtungen aus Artikel 7 zu ergänzen, indem sie festlegt, auf welche Art und Weise diese Verpflichtungen zu erfüllen sind, damit ihre wirksame Einhaltung gewährleistet ist. Diese delegierten Rechtsakte stützen sich auf eine Marktuntersuchung nach Artikel 19, in deren Rahmen festgestellt wurde, dass diese Verpflichtungen aktualisiert werden müssen, um Praktiken zu begegnen, die die Bestreitbarkeit zentraler Plattformdienste beschränken oder in gleicher Weise unfair sind wie die Praktiken, denen mit den in Artikel 7 festgelegten Verpflichtungen begegnet werden soll.
Eine Praktik nach den Absätzen 1, 3 und 4 gilt als die Bestreitbarkeit zentraler Plattformdienste beschränkend oder unfair, wenn
sie von Torwächtern angewandt wird und Innovationen behindern und die Wahlmöglichkeiten für gewerbliche Nutzer und Endnutzer einschränken kann, da sie
die Bestreitbarkeit eines zentralen Plattformdienstes oder anderer Dienste im digitalen Sektor dauerhaft beeinträchtigt oder zu beeinträchtigen droht, indem Hindernisse geschaffen oder verstärkt werden, die anderen Unternehmen den Markteintritt oder eine Expansion als Anbieter eines zentralen Plattformdienstes oder anderer Dienste im digitalen Sektor erschweren, oder
andere Betreiber daran hindert, denselben Zugang zu entscheidendem Input zu haben wie der Torwächter, oder
ein Ungleichgewicht zwischen den Rechten und Pflichten der gewerblichen Nutzer besteht und der Torwächter von den gewerblichen Nutzern einen Vorteil erhält, der in Anbetracht seiner Dienstleistung für diese gewerblichen Nutzer unverhältnismäßig wäre, oder
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Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Software-Anwendung
(En. software application)
Definition
Unternehmen
(En. undertaking)
Definition
Cloud-Computing-Dienst
(En. cloud computing service)
Definition
Kontrolle
(En. control)
Definition
Torwächter
(En. gatekeeper)
Definition
Betriebssystem
(En. operating system)
Definition
Video-Sharing-Plattform-Dienst
(En. video-sharing platform service)
Definition
gewerblicher Nutzer
(En. business user)
Definition
nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienst
(En. number-independent interpersonal communications service)
Definition
Webbrowser
(En. web browser)
Definition
Endnutzer
(En. end user)
Definition
Online-Vermittlungsdienste
(En. online intermediation services)
Definition
zentraler Plattformdienst
(En. core platform service)
- Online-Vermittlungsdienste,
- Online-Suchmaschinen,
- Online-Dienste sozialer Netzwerke,
- Video-Sharing-Plattform-Dienste,
- nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste,
- Betriebssysteme,
- Webbrowser,
- virtuelle Assistenten,
- Cloud-Computing-Dienste,
- Online-Werbedienste, einschließlich Werbenetzwerken, Werbebörsen und sonstiger Werbevermittlungsdienste, die von einem Unternehmen, das einen der unter den Buchstaben a bis i genannten zentralen Plattformdienste bereitstellt, bereitgestellt werden;
Definition
Daten
(En. data)