Source: OJ L 265, 12.10.2022, pp. 1–66 · Consolidated textCurrent language: DE
- Digital markets act
Basic legislative acts
- DMA regulation
Artikel 41 Ersuchen um Einleitung einer Marktuntersuchung
Drei oder mehr Mitgliedstaaten können die Kommission ersuchen, eine Marktuntersuchung nach Artikel 17 einzuleiten, weil ihres Erachtens hinreichende Gründe dafür sprechen, dass ein Unternehmen als Torwächter benannt werden sollte.
Ein oder mehrere Mitgliedstaaten können die Kommission ersuchen, eine Marktuntersuchung nach Artikel 18 einzuleiten, weil ihres Erachtens hinreichende Gründe dafür sprechen, dass ein Torwächter eine oder mehrere der in den Artikeln 5, 6 und 7 festgelegten Verpflichtungen systematisch nicht einhält und seine Torwächter-Position im Hinblick auf die in Artikel 3 Absatz 1 genannten Anforderungen beibehalten, gestärkt oder ausgeweitet hat.
Drei oder mehr Mitgliedstaaten können die Kommission ersuchen, eine Marktuntersuchung nach Artikel 19 durchzuführen, weil ihres Erachtens hinreichende Gründe dafür sprechen, dass
ein oder mehrere Dienste des digitalen Sektors in die Liste der zentralen Plattformdienste nach Artikel 2 Nummer 2 aufgenommen werden sollten oder
eine oder mehrere Praktiken nicht wirksam durch diese Verordnung angegangen werden und die Bestreitbarkeit zentraler Plattformdienste beschränken oder unfair sein könnten.
Die Mitgliedstaaten legen Belege zur Untermauerung ihres Ersuchens nach den Absätzen 1, 2 und 3 vor. Bei Ersuchen nach Absatz 3 können diese Belege Informationen über neu eingeführte Angebote von Produkten, Diensten, Software oder Merkmalen umfassen, die Bedenken hinsichtlich der Bestreitbarkeit oder Fairness aufwerfen, unabhängig davon, ob sie im Zusammenhang mit bestehenden zentralen Plattformdiensten oder auf andere Weise umgesetzt werden.
Innerhalb von vier Monaten nach Erhalt eines Ersuchens gemäß diesem Artikel prüft die Kommission, ob hinreichende Gründe dafür sprechen, eine Marktuntersuchung nach den Absätzen 1, 2 oder 3 einzuleiten. Die Kommission veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Bewertung.
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Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Software-Anwendung
(En. software application)
Definition
Unternehmen
(En. undertaking)
Definition
Cloud-Computing-Dienst
(En. cloud computing service)
Definition
Kontrolle
(En. control)
Definition
Torwächter
(En. gatekeeper)
Definition
Betriebssystem
(En. operating system)
Definition
Video-Sharing-Plattform-Dienst
(En. video-sharing platform service)
Definition
gewerblicher Nutzer
(En. business user)
Definition
Webbrowser
(En. web browser)
Definition
Endnutzer
(En. end user)
Definition
Online-Vermittlungsdienste
(En. online intermediation services)
Definition
zentraler Plattformdienst
(En. core platform service)
- Online-Vermittlungsdienste,
- Online-Suchmaschinen,
- Online-Dienste sozialer Netzwerke,
- Video-Sharing-Plattform-Dienste,
- nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste,
- Betriebssysteme,
- Webbrowser,
- virtuelle Assistenten,
- Cloud-Computing-Dienste,
- Online-Werbedienste, einschließlich Werbenetzwerken, Werbebörsen und sonstiger Werbevermittlungsdienste, die von einem Unternehmen, das einen der unter den Buchstaben a bis i genannten zentralen Plattformdienste bereitstellt, bereitgestellt werden;