Source: OJ L 265, 12.10.2022, pp. 1–66 · Consolidated textCurrent language: DE
- Digital markets act
Basic legislative acts
- DMA regulation
Artikel 53 Evaluierung
Bis zum 3. Mai 2026 und danach alle drei Jahre wird die Kommission diese Verordnung evaluieren und dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht vorlegen.
In den Evaluierungen wird beurteilt, ob das Ziel dieser Verordnung, nämlich die Gewährleistung bestreitbarer und fairer Märkte, erreicht wurde, und ferner werden die Auswirkungen dieser Verordnung auf gewerbliche Nutzer, insbesondere KMU, und Endnutzer beurteilt. Darüber hinaus evaluiert die Kommission, ob der Geltungsbereich des Artikels 7 auf Online-Dienste sozialer Netzwerke ausgeweitet werden kann.
Im Rahmen der Evaluierungen wird ermittelt, ob Vorschriften geändert werden müssen, etwa in Bezug auf die in Artikel 2 Nummer 2 aufgeführte Liste zentraler Plattformdienste und die in den Artikeln 5, 6 und 7 genannten Verpflichtungen und deren Durchsetzung, um sicherzustellen, dass die digitalen Märkte in der gesamten Union bestreitbar und fair sind. Im Anschluss an die Evaluierungen ergreift die Kommission geeignete Maßnahmen, wozu auch Gesetzgebungsvorschläge gehören können.
Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission alle ihnen vorliegenden einschlägigen Informationen, die diese für die Ausarbeitung des in Absatz 1 genannten Berichts benötigt.
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Definition
Online-Suchmaschine
(En. online search engine)
Definition
Software-Anwendung
(En. software application)
Definition
Unternehmen
(En. undertaking)
Definition
Cloud-Computing-Dienst
(En. cloud computing service)
Definition
Kontrolle
(En. control)
Definition
Betriebssystem
(En. operating system)
Definition
Video-Sharing-Plattform-Dienst
(En. video-sharing platform service)
Definition
gewerblicher Nutzer
(En. business user)
Definition
Webbrowser
(En. web browser)
Definition
Endnutzer
(En. end user)
Definition
Online-Vermittlungsdienste
(En. online intermediation services)
Definition
zentraler Plattformdienst
(En. core platform service)
- Online-Vermittlungsdienste,
- Online-Suchmaschinen,
- Online-Dienste sozialer Netzwerke,
- Video-Sharing-Plattform-Dienste,
- nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste,
- Betriebssysteme,
- Webbrowser,
- virtuelle Assistenten,
- Cloud-Computing-Dienste,
- Online-Werbedienste, einschließlich Werbenetzwerken, Werbebörsen und sonstiger Werbevermittlungsdienste, die von einem Unternehmen, das einen der unter den Buchstaben a bis i genannten zentralen Plattformdienste bereitstellt, bereitgestellt werden;