Source: OJ L, 2024/1502, 30.5.2024

Current language: DE

Recital 1 Designation procedure


Um zu beurteilen, ob ein IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; für Finanzunternehmen kritisch ist, sollten die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) unter Berücksichtigung der Kriterien in Artikel 31 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/2554 im Rahmen eines zweistufigen Bewertungsansatzes Unterkriterien heranziehen. Angesichts der Vielzahl von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; und der Vielfalt und Zahl der Finanzinstitute, die diese Dienstleistungen nutzen, sollte ein solcher zweistufiger Ansatz zur Anwendung kommen, um die Population der IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; zu filtern und jene IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; zu ermitteln, die am kritischsten sind. Die in Stufe 1 der Bewertung anzulegenden quantitativen Unterkriterien sind notwendig, um eine erste Auswahl der IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; zu treffen, bei denen eine weitere eingehende Analyse anhand der in Stufe 2 der Bewertung heranzuziehenden qualitativen Unterkriterien relevant ist.

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