Source: OJ L, 2024/1502, 30.5.2024

Current language: DE

Recital 3 Individual and group ICT third-party service providers and subcontractors


Die Bewertung sollte für jeden einzelnen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; oder, sofern anwendbar, für jede einzelne Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU; von IKT-Drittdienstleistern vorgenommen werden, falls der IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; im Sinne von Artikel 31 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2554 einer Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU; angehört. Um eine umfassende Bewertung der potenziellen systemischen Auswirkungen auf den Finanzsektor der Union zu ermöglichen, sollten die IKT-Unterauftragnehmer von IKT-Drittdienstleistern ebenfalls der Bewertung durch die Europäischen Aufsichtsbehörden unterzogen und gegebenenfalls als kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; eingestuft werden.

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