Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 153–163

Current language: DE

DORA directive

RICHTLINIE (EU) 2022/2556 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom 14. Dezember 2022

zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2009/138/EG, 2011/61/EU, 2013/36/EU, 2014/59/EU, 2014/65/EU, (EU) 2015/2366 und (EU) 2016/2341 hinsichtlich der digitalen operationalen Resilienz im Finanzsektor

(Text von Bedeutung für den EWR)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 53 Absatz 1 und Artikel 114,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme der Europäischen Zentralbank(1)ABl. C 343 vom 26.8.2021, S. 1.,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses(2)ABl. C 155 vom 30.4.2021, S. 38.,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren(3)Standpunkt des Europäischen Parlaments vom 10. November 2022 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht) und Beschluss des Rates vom 28. November 2022.,

in Erwägung nachstehender Gründe:

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Erwägungsgrund 1 Digital risks in financial services

Die Union muss den digitalen Risiken, die sich aus dem verstärkten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) bei der Bereitstellung und Nutzung von Finanzdienstleistungen ergeben und sämtliche Finanzunternehmen betreffen, angemessen und umfassend begegnen und damit ihren Beitrag zur Realisierung des Potenzials des digitalen Finanzwesens leisten, indem Innovationen vorangetrieben werden und der Wettbewerb in einem sicheren digitalen Umfeld gefördert wird.

Erwägungsgrund 2 ICT risks of breakthrough technologies

Finanzunternehmen sind in ihrem Geschäftsalltag sehr stark auf die Nutzung digitaler Technologien angewiesen. Es ist daher von größter Bedeutung, die operationale Resilienz ihres digitalen Betriebs gegenüber IKT-Risiken sicherzustellen. Dies ist angesichts der Zunahme von bahnbrechenden Technologien am Markt — insbesondere Technologien, die die digitale Darstellung von Werten oder Rechten, die mittels Distributed-Ledger- oder ähnlicher Technologie (Kryptowerte) gespeichert werden, ermöglichen — sowie von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten dringender geworden.

Erwägungsgrund 3 Amended directives

Auf Unionsebene enthalten derzeit die Richtlinien 2009/65/EG(4)Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32)., 2009/138/EG(5)Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II) (ABl. L 335 vom 17.12.2009, S. 1)., 2011/61/EU(6)Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 1)., 2013/36/EU(7)Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG (ABl. L 176 vom 27.6.2013, S. 338)., 2014/59/EU(8)Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 190)., 2014/65/EU(9)Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/92/EG und 2011/61/EU (ABl. L 173 vom 12.6.2014, S. 349)., (EU) 2015/2366(10)Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 2002/65/EG, 2009/110/EG und 2013/36/EU und der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2007/64/EG (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35). und (EU) 2016/2341(11)Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (ABl. L 354 vom 23.12.2016, S. 37). des Europäischen Parlaments und des Rates die Bestimmungen zum Management von IKT-Risiken im Finanzsektor.

Diese Bestimmungen sind uneinheitlich und stellenweise lückenhaft. Das IKT-Risikojeden vernünftigerweise identifizierbaren Umstand im Zusammenhang mit der Nutzung von Netzwerk- und Informationssystemen, der bei Eintritt durch die damit einhergehenden nachteiligen Auswirkungen im digitalen oder physischen Umfeld die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme, jeglicher technologieabhängiger Instrumente oder Prozesse, von Geschäften und Prozessen oder der Bereitstellung von Diensten beeinträchtigen kann. wird in einigen Fällen nur implizit als Teil des operationellen Risikos behandelt, während es in anderen Fällen überhaupt nicht behandelt wird. Diese Probleme werden durch die Annahme der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates(12)Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (siehe Seite 1 dieses Amtsblatts). behoben. Um die Kohärenz mit der genannten Verordnung zu gewährleisten, sollten die genannten Richtlinien daher geändert werden. Durch die vorliegende Richtlinie werden eine Reihe von Änderungen vorgenommen, die erforderlich sind, um für Rechtsklarheit und Kohärenz bei der durch die gemäß den genannten Richtlinien zugelassenen und beaufsichtigten Finanzunternehmen erfolgende Anwendung von unterschiedlichen Anforderungen an die digitale operationale Resilienzdie Fähigkeit eines Finanzunternehmens, seine operative Integrität und Betriebszuverlässigkeit aufzubauen, zu gewährleisten und zu überprüfen, indem es entweder direkt oder indirekt durch Nutzung der von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellten Dienste das gesamte Spektrum an IKT-bezogenen Fähigkeiten sicherstellt, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme zu gewährleisten, die von einem Finanzunternehmen genutzt werden und die kontinuierliche Erbringung von Finanzdienstleistungen und deren Qualität, einschließlich bei Störungen, unterstützen;, die für die Ausführung ihrer unternehmerischer Tätigkeiten und für die Erbringung von Dienstleistungen erforderlich sind, zu sorgen, wodurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts gewährleistet wird. Es ist erforderlich, dafür zu sorgen, dass diese Anforderungen in Bezug auf die Marktentwicklungen angemessen sind, und zugleich die Verhältnismäßigkeit — insbesondere in Bezug auf die Größe von Finanzunternehmen und die besonderen für sie geltenden Regelungen — mit dem Ziel zu fördern, die Befolgungskosten zu senken.

HABEN FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN:

  1. Artikel 1Änderungen der Richtlinie 2009/65/EG
  2. Artikel 2Änderungen der Richtlinie 2009/138/EG
  3. Artikel 3Änderung der Richtlinie 2011/61/EU
  4. Artikel 4Änderungen der Richtlinie 2013/36/EU
  5. Artikel 5Änderungen der Richtlinie 2014/59/EU
  6. Artikel 6Änderungen der Richtlinie 2014/65/EU
  7. Artikel 7Änderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366
  8. Artikel 8Änderung der Richtlinie (EU) 2016/2341
  9. Artikel 9Umsetzung
  10. Artikel 10Inkrafttreten
  11. Artikel 11Adressaten

Geschehen zu Straßburg am 14. Dezember 2022.

Im Namen des Europäischen Parlaments

Die Präsidentin

R. METSOLA

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. BEK

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