Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 153–163
Current language: DE
Recital 4 Amendments to the capital requirements directive
Im Bereich der Bankdienstleistungen enthält die Richtlinie 2013/36/EU derzeit nur allgemeine interne Governance-Vorschriften und Bestimmungen für operationelle Risiken, einschließlich Anforderungen an Notfallpläne und Geschäftsfortführungspläne, die implizit als Grundlage zum Angehen von IKT-Risiken dienen. Um IKT-Risiken explizit und klar anzugehen, sollten jedoch die Anforderungen an Notfallpläne und Geschäftsfortführungspläne im Einklang mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 2022/2554 geändert werden, damit auch Geschäftsfortführungspläne und Reaktions- und Wiederherstellungspläne betreffend IKT-Risiken aufgenommen werden. Ferner werden IKT-Risiken im aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (Supervisory Review and Evaluation Process, SREP), der von den zuständigen Behörden durchgeführt wird, nur als Teil des operationellen Risikos implizit berücksichtigt, und die betreffenden Bewertungskriterien sind derzeit in den von der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde, EBA) herausgegebenen Leitlinien für die IKT-Risikobewertung im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (Supervisory Review and Evaluation process — SREP) festgelegt, die durch die Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates(13)Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/78/EG der Kommission (ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 12). eingerichtet wurden. Um Rechtsklarheit zu schaffen und sicherzustellen, dass die Bankenaufsichtsbehörden die IKT-Risiken gemäß dem neuen Rahmen für digitale operationale Resilienzdie Fähigkeit eines Finanzunternehmens, seine operative Integrität und Betriebszuverlässigkeit aufzubauen, zu gewährleisten und zu überprüfen, indem es entweder direkt oder indirekt durch Nutzung der von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellten Dienste das gesamte Spektrum an IKT-bezogenen Fähigkeiten sicherstellt, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme zu gewährleisten, die von einem Finanzunternehmen genutzt werden und die kontinuierliche Erbringung von Finanzdienstleistungen und deren Qualität, einschließlich bei Störungen, unterstützen; wirksam ermitteln und deren Management durch Finanzunternehmen überwachen, sollte der Anwendungsbereich des SREP auch dahingehend geändert werden, dass die in der Verordnung (EU) 2022/2554 niedergelegten Vorgaben explizit genannt und insbesondere die Risiken abgedeckt werden, die durch Berichte über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle und durch die Ergebnisse der von Finanzunternehmen im Einklang mit jener Verordnung durchgeführten Tests der digitalen operationalen Resilienz aufgedeckt werden.