Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 153–163
Current language: DE
Recital 7 Amendments to the payment service directive (PSD 2)
Die Richtlinie (EU) 2015/2366 enthält spezifische Vorschriften für IKT-Sicherheitskontrollen und Risikominderungsmaßnahmen für die Zwecke der Erteilung einer Zulassung für die Erbringung von Zahlungsdiensten. Diese Zulassungsvorschriften sollten geändert werden, um sie an die Verordnung (EU) 2022/2554 anzugleichen. Darüber hinaus sollten zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zur Vermeidung von Komplexität und doppelten Meldepflichten die Vorschriften für die Meldung von Sicherheitsvorfällen gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2366 keine Anwendung auf Zahlungsdienstleister mehr finden, die jener Richtlinie und der Verordnung (EU) 2022/2554 unterliegen, um ihnen den Vorteil eines einheitlichen und vollständig harmonisierten Mechanismus für die Meldung von Vorfällen in Bezug auf alle betrieblichen Vorfälle oder zahlungsbezogene Sicherheitsvorfälle — unabhängig davon, ob ein IKT-Bezug besteht — zu ermöglichen.