Source: OJ L 333, 27.12.2022, pp. 153–163
Current language: DE
Recital 8 Amendments to the UCITS and AIFM directives
Die Richtlinien 2009/138/EG und (EU) 2016/2341 decken IKT-Risiken teilweise in ihren allgemeinen Bestimmungen über Governance und Risikomanagement ab, wobei bestimmte Anforderungen durch delegierte Rechtsakte mit oder ohne spezifische Verweise auf IKT-Risiken festgelegt werden können. Ebenso gelten für Verwalter alternativer Investmentfondseinen Verwalter alternativer Investmentfonds im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2011/61/EU;, die der Richtlinie 2011/61/EU unterliegen, und Verwaltungsgesellschaften, die der Richtlinie 2009/65/EG unterliegen, nur sehr allgemeine Vorschriften. Diese Richtlinien sollten daher an die Anforderungen für die Verwaltung von IKT-Systemen und -Tools der Verordnung (EU) 2022/2554 angeglichen werden.