Source: OJ L, 2025/302, 20.2.2025
Current language: DE
Recital 1 Single reporting template
Um sicherzustellen, dass Finanzunternehmen den für sie zuständigen Behörden schwerwiegende Sicherheitsvorfälle einheitlich melden und diesen Behörden Daten von guter Qualität zur Verfügung stellen, sollte festgelegt werden, welche Datenfelder Finanzunternehmen in den verschiedenen Meldephasen nach Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/2554 bereitstellen müssen. Es ist wichtig, dass diese Informationen in einer Weise dargestellt werden, die einen zentralen Überblick über den Vorfall gibt. Daher muss für diese Zwecke eine einheitliche Meldevorlage festgelegt werden.