Source: OJ L, 2024/2956, 2.12.2024

Current language: DE

Artikel 1 Begriffsbestimmungen


Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

  1. direkter IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;“ einen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; oder einen gruppeninternen IKT-Dienstleister, der eine vertragliche Vereinbarung unterzeichnet hat mit

    1. einem Finanzunternehmen, um seine IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; direkt für dieses Finanzunternehmen zu erbringen,

    2. einem Finanzunternehmen oder Nichtfinanzunternehmen, um seine Dienstleistungen für andere Finanzunternehmen innerhalb derselben Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU; zu erbringen,

  2. IKT-Dienstleistungsketteeine Abfolge von vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der IKT-Dienstleistung, die vom direkten IKT-Drittdienstleister für das Finanzunternehmen erbracht wird, beginnend mit dem direkten IKT-Drittdienstleister, der einen oder mehrere andere IKT-Drittdienstleister als Gegenpartei(en) (Unterauftragnehmer) hat,“ eine Abfolge von vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der IKT-Dienstleistung, die vom direkten IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; für das Finanzunternehmen erbracht wird, beginnend mit dem direkten IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, der einen oder mehrere andere IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; als Gegenpartei(en) (Unterauftragnehmer) hat,

  3. Rangdie Position eines IKT-Drittdienstleisters in der IKT-Dienstleistungskette.“ die Position eines IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; in der IKT-Dienstleistungsketteeine Abfolge von vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der IKT-Dienstleistung, die vom direkten IKT-Drittdienstleister für das Finanzunternehmen erbracht wird, beginnend mit dem direkten IKT-Drittdienstleister, der einen oder mehrere andere IKT-Drittdienstleister als Gegenpartei(en) (Unterauftragnehmer) hat,.

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