Source: OJ L, 2024/2956, 2.12.2024
Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
ICT third-party service providers
- ITS on register of information
Artikel 2 Erstellung einer Rangfolge von IKT-Drittdienstleistern in der Dienstleistungskette
Finanzunternehmen weisen jedem IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; einen Rangdie Position eines IKT-Drittdienstleisters in der IKT-Dienstleistungskette. zu. Der Rangdie Position eines IKT-Drittdienstleisters in der IKT-Dienstleistungskette. ist eine beliebige natürliche Zahl größer oder gleich „1“, wobei die Vereinbarung dem Finanzunternehmen umso näher steht, je niedriger die natürliche Zahl ist, die dem Rangdie Position eines IKT-Drittdienstleisters in der IKT-Dienstleistungskette. zugeordnet ist.
Der Rangdie Position eines IKT-Drittdienstleisters in der IKT-Dienstleistungskette. des direkten IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; in der IKT-Dienstleistungsketteeine Abfolge von vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der IKT-Dienstleistung, die vom direkten IKT-Drittdienstleister für das Finanzunternehmen erbracht wird, beginnend mit dem direkten IKT-Drittdienstleister, der einen oder mehrere andere IKT-Drittdienstleister als Gegenpartei(en) (Unterauftragnehmer) hat, muss stets „1“ sein.
Der Rangdie Position eines IKT-Drittdienstleisters in der IKT-Dienstleistungskette. des Unterauftragnehmers in der IKT-Dienstleistungsketteeine Abfolge von vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit der IKT-Dienstleistung, die vom direkten IKT-Drittdienstleister für das Finanzunternehmen erbracht wird, beginnend mit dem direkten IKT-Drittdienstleister, der einen oder mehrere andere IKT-Drittdienstleister als Gegenpartei(en) (Unterauftragnehmer) hat, muss stets größer als „1“ sein.
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