Source: OJ L, 2024/2956, 2.12.2024
Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
ICT third-party service providers
- ITS on register of information
Artikel 4 Anforderung an das Datenformat
Sofern in der Anleitung nichts anderes bestimmt ist, bestehen alle Vorlagen, aus denen sich das Informationsregister zusammensetzt, aus einer Tabelle mit einer vorgegebenen Anzahl von Spalten und einer unbestimmten Anzahl von Zeilen.
Die Finanzunternehmen müssen zu jedem Datenelement einen Einzelwert angeben. Sind bei einem bestimmten Datenelement mehrere Werte gültig, so fügen die Finanzunternehmen in der entsprechenden Vorlage für jeden gültigen Wert eine zusätzliche Zeile hinzu.
Die Finanzunternehmen geben alle Datenelemente im Informationsregister auf Unternehmensebene bzw. gegebenenfalls auf teilkonsolidierter und konsolidierter Ebene an.
Springlex and this text is meant purely as a documentation tool and has no legal effect. No liability is assumed for its content. The authentic version of this act is the one published in the Official Journal of the European Union.