Source: OJ L, 2024/2956, 2.12.2024
Current language: DE
Recital 1 Purpose of the register of information
Für die Zwecke des Informationsregisters gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/2554, das sich auf alle vertraglichen Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; bezieht, die von Drittdienstleistern der Informations- und Kommunikationstechnologie (im Folgenden „IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;“) bereitgestellt werden, müssen Standardvorlagen eingeführt werden. Die in diesem Register gesammelten Informationen sind für das interne IKT-Risikomanagement der Finanzunternehmen, für die wirksame Beaufsichtigung der Finanzunternehmen durch ihre zuständigen Behörden und für die Einrichtung und Ausübung der Überwachung kritischer IKT-Drittdienstleistereinen IKT-Drittdienstleister, der gemäß Artikel 31 als kritisch eingestuft wurde; durch die federführende Überwachungsbehördedie gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung benannte Europäische Aufsichtsbehörde; von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus sind diese Informationen für den jährlichen Prozess der Benennung kritischer IKT-Drittdienstleistereinen IKT-Drittdienstleister, der gemäß Artikel 31 als kritisch eingestuft wurde; durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde, die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (zusammen im Folgenden „Europäische Aufsichtsbehörden“ oder „ESA“) von wesentlicher Bedeutung.