Source: OJ L, 2024/2956, 2.12.2024
Current language: DE
Recital 12 Consider data management and reporting perspectives
Zur Gewährleistung von Kohärenz und Harmonisierung und zur Vermeidung einer aufwendigen Wiederaufbereitung von Daten für Meldezwecke sollten bei der Gestaltung der Vorlagen und den Anforderungen an die Datenelemente die Aspekte der Datenverwaltung und der Meldepflicht berücksichtigt werden. Um die uneingeschränkte Vergleichbarkeit der im Informationsregister gemeldeten Informationen mit den in anderen regulatorischen oder statistischen Mitteilungen enthaltenen Informationen zu gewährleisten, sollten die Finanzunternehmen bei der Führung und Aktualisierung dieses Registers die Grundsätze der Datenqualität einhalten.