Source: OJ L, 2024/2956, 2.12.2024

Current language: DE

Recital 3 Principle of proportionality


Gemäß Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/2554 müssen Finanzunternehmen beim Management des IKT-Drittparteienrisikosein IKT-bezogenes Risiko, das für ein Finanzunternehmen im Zusammenhang mit dessen Nutzung von IKT-Dienstleistungen entstehen kann, die von IKT-Drittdienstleistern oder deren Unterauftragnehmern, einschließlich über Vereinbarungen zur Auslagerung, bereitgestellt werden; die Art, das Ausmaß, die Komplexität und die Relevanz IKT-bezogener Abhängigkeiten sowie die Risiken infolge vertraglicher Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste;, die mit IKT-Drittdienstleistern geschlossen wurden, berücksichtigen. Bei dieser Risikobewertung sind die Kritikalität oder Bedeutung der jeweiligen Dienstleistungen, Prozesse oder Funktionen sowie die potenziellen Auswirkungen auf die Kontinuität und Verfügbarkeit von Finanzdienstleistungen und -tätigkeiten auf Unternehmens- und Gruppenebene zu berücksichtigen.

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