Source: OJ L, 2024/2956, 2.12.2024

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Recital 6 Subcontractors that effectively underpin ICT services


Die Erbringung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; für Finanzunternehmen kann sich auf potenziell lange oder komplexe Ketten der Unterauftragsvergabe stützen, die von den Finanzunternehmen zu überwachen sind. Finanzunternehmen sollten die damit verbundenen Risiken, einschließlich der Konzentrationsrisiken von IKT-Drittdienstleistern im Hinblick auf IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, die eine kritische oder wichtige Funktioneine Funktion, deren Ausfall die finanzielle Leistungsfähigkeit eines Finanzunternehmens oder die Solidität oder Fortführung seiner Geschäftstätigkeiten und Dienstleistungen erheblich beeinträchtigen würde oder deren unterbrochene, fehlerhafte oder unterbliebene Leistung die fortdauernde Einhaltung der Zulassungsbedingungen und -verpflichtungen eines Finanzunternehmens oder seiner sonstigen Verpflichtungen nach dem anwendbaren Finanzdienstleistungsrecht erheblich beeinträchtigen würde; oder wesentliche Bereiche davon unterstützen, bewerten und dabei einen risikobasierten Ansatz und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zugrunde legen. Um diese Bewertung zu ermöglichen, sollten die Finanzunternehmen nur diejenigen Unterauftragnehmer im Informationsregister erfassen müssen, die IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; zur Unterstützung kritischer oder wichtiger Funktionen oder wesentlicher Bereiche davon sicherstellen, einschließlich aller Unterauftragnehmer, die IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; erbringen, deren Störung die Sicherheit oder Kontinuität des Dienstangebots beeinträchtigen würde. Bei der Ermittlung dieser Unterauftragnehmer sollten Finanzunternehmen Aspekte der Geschäftsfortführung und der Kontinuität der IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; sowie Aspekte der IKT-Sicherheit berücksichtigen.

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