Source: OJ L, 2024/2956, 2.12.2024
Current language: DE
Recital 7 Direct ICT third-party service providers
Finanzunternehmen sollten ein Informationsregister führen und aktualisieren; dies gilt auch für den Fall, dass ein Finanzunternehmen seine gesamte Tätigkeit an ein anderes Unternehmen auslagert, da die Führung des Informationsregisters zur operativen Resilienz des betreffenden Finanzunternehmens beiträgt. Wenn ein Unternehmen für alle Tätigkeiten (einschließlich der IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste;) im Namen des Finanzunternehmens handelt, sollten daher die direkten IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; dieses Unternehmens in den einschlägigen Vorlagen des Informationsregisters des Finanzunternehmens erfasst werden. In diesem Fall ist das Unternehmen nur als Unternehmen registriert, das das Register führt.