Source: OJ L, 2024/1505, 30.5.2024Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
Oversight framework
- Oversight fees
Artikel 2 Bei der Berechnung der Überwachungsgebühren zugrunde zu legender Umsatz von kritischen IKT-Drittdienstleistern
Für die Zwecke von Artikel 3 entspricht der Umsatz eines kritischen IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; seinen in der Union erzielten Einnahmen aus der Erbringung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste;, die in den technischen Durchführungsstandards nach Artikel 28 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannt und für die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Finanzunternehmen erbracht werden.
Kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; übermitteln der federführenden Überwachungsbehörde alljährlich im Jahr n-1 geprüfte Zahlen über den in Absatz 1 genannten Umsatz im Jahr n-2. Die kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; übermitteln der federführenden Überwachungsbehörde diese Zahlen alljährlich bis zum 31. Dezember.
Übermittelt der kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; der federführenden Überwachungsbehörde bis zu dem in Absatz 2 genannten Datum keine geprüften Zahlen, die sich auf die Einnahmen aus der Erbringung von Dienstleistungen für die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Finanzunternehmen beschränken oder zur Gänze diese Einnahmen enthalten, so legt die federführende Überwachungsbehördedie gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung benannte Europäische Aufsichtsbehörde; den Umsatz zugrunde, den der kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; in der Union unabhängig von der Kundenart mit der Erbringung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; erzielt, die in den technischen Durchführungsstandards nach Artikel 28 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannt werden.
Übermittelt der kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; der federführenden Überwachungsbehörde bis zu dem in Absatz 2 genannten Datum keine geprüften Zahlen, die sich auf die in der Union erzielte Einnahmen aus der Erbringung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; beschränken, die in den technischen Durchführungsstandards nach Artikel 28 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannt werden, oder zur Gänze diese Einnahmen enthalten, so legt die federführende Überwachungsbehördedie gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung benannte Europäische Aufsichtsbehörde; den weltweiten Umsatz aus der Erbringung dieser IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; zugrunde.
Übermittelt der kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; der federführenden Überwachungsbehörde bis zu dem in Absatz 2 genannten Datum keine geprüften Zahlen, die sich auf die Einnahmen aus der Erbringung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; für die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Finanzunternehmen beschränken oder zur Gänze diese Einnahmen enthalten, und übermittelt er der federführenden Überwachungsbehörde bis zu dem in Absatz 2 genannten Datum keine geprüften Zahlen, die sich auf die in der Union erzielten Einnahmen beschränken, so legt die federführende Überwachungsbehördedie gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung benannte Europäische Aufsichtsbehörde; den Umsatz zugrunde, den der kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; unabhängig von der Kundenart weltweit erzielt.
Melden kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; die Einnahmen in einer anderen Währung als dem Euro, so rechnet die federführende Überwachungsbehördedie gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung benannte Europäische Aufsichtsbehörde; diese Einnahmen zum Durchschnitt des von der Europäischen Zentralbank veröffentlichten Euro-Wechselkurses für den Zeitraum, in dem die Einnahmen erfasst wurden, in Euro um.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 3 Fee proportionate to applicable turnover
Um eine gerechte Verteilung der Überwachungsgebühren zu gewährleisten, die zugleich dem tatsächlich anfallenden Verwaltungsaufwand für den einzelnen überwachten Dienstleister gerecht wird, sollte die jährliche Überwachungsgebühr im Verhältnis zum Umsatz stehen, den der IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; in der Union mit der Erbringung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; für Finanzdienstleistungskunden erzielt.
Erwägungsgrund 4 Worldwide revenues by default
Um die Richtigkeit der Finanzinformationen sicherzustellen, die zur Berechnung des zugrunde zu legenden Umsatzes benötigt werden, sollten sämtliche von den IKT-Drittdienstleistern übermittelten Zahlen geprüft sein. Da die federführende Überwachungsbehördedie gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung benannte Europäische Aufsichtsbehörde; Informationen über den zugrunde zu legenden Umsatz benötigt, um die Höhe der Überwachungsgebühr festzulegen, die dem einzelnen kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; zur Deckung der Überwachungskosten jährlich in Rechnung gestellt wird, sollte die federführende Überwachungsbehördedie gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung benannte Europäische Aufsichtsbehörde; für den Fall, dass der kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; keine Informationen über den in der Union mit der Erbringung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; für Finanzunternehmen erzielten Einnahmen übermittelt, die unabhängig von der Kundenart weltweit erzielten Einnahmen des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; zugrunde legen.
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