Source: OJ L, 2024/1505, 30.5.2024Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
Oversight framework
- Oversight fees
Artikel 3 Berechnung der Überwachungsgebühren
Bei jedem kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; entspricht die jährliche Überwachungsgebühr für ein bestimmtes Jahr n der in Artikel 1 genannten jährlichen Gesamtkostenschätzung, die mithilfe des in Absatz 2 genannten Umsatzkoeffizienten auf Basis des zugrunde zu legenden Umsatzes für das Jahr n-2 angepasst wird.
Bei jedem kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; basiert der Umsatzkoeffizient auf dem in Artikel 2 genannten zugrunde zu legenden Umsatz und berechnet sich wie folgt:
Die von einem kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; zu entrichtende jährliche Überwachungsgebühr beträgt keinesfalls weniger als 50 000 EUR.
Relevant recitals
Erwägungsgrund 5 Minimum annual oversight fee
Da für die Überwachung aller kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; unabhängig von deren Umsatz stets bestimmte feste Verwaltungskosten anfallen, sollte von jedem kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; eine jährliche Mindestüberwachungsgebühr erhoben werden.
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