Source: OJ L, 2025/295, 13.2.2025

Current language: DE

Artikel 1 Informationen, die IKT-Drittdrittdienstleister im Antrag auf Einstufung als kritisch bereitstellen müssen


    1. Nach Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2022/2554 übermittelt der Drittdienstleister der Informations- und Kommunikationstechnologie (im Folgenden „IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;“) in einem begründeten Antrag auf freiwillige Einstufung als kritisch gemäß Artikel 31 Absatz 11 der genannten Verordnung folgende Informationen:

      1. Name der juristischen Person,

      2. Rechtsträgerkennung der juristischen Person,

      3. Name der Kontaktperson und Kontaktdaten des kritischen IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;,

      4. Land, in dem die juristische Person ihren Sitz hat,

      5. eine Beschreibung der Unternehmensstruktur, die mindestens Angaben zu seinem Mutterunternehmenein Mutterunternehmen im Sinne von Artikel 2 Nummer 9 und Artikel 22 der Richtlinie 2013/34/EU; und anderen verbundenen Unternehmen enthält, die IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; für Finanzunternehmen der Union erbringen. Diese Informationen umfassen gegebenenfalls:

        1. Name der juristischen Personen,

        2. Rechtsträgerkennung der juristischen Person,

        3. Land, in dem die juristische Person ihren Sitz hat,

      6. geschätzter Marktanteil des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; im Finanzsektor der Union und geschätzter Marktanteil nach Art des Finanzunternehmens gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 ab dem Jahr des Antrags auf Einstufung als kritisch und für das Vorjahr der Antragstellung,

      7. eine Beschreibung aller IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste;, die für Finanzunternehmen der Union erbracht werden, einschließlich:

        1. einer Beschreibung der Art der Geschäftstätigkeit und der Art der IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste;, die für Finanzunternehmen erbracht werden,

        2. einer Liste der durch IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; unterstützten Funktionen der Finanzunternehmen, sofern verfügbar,

        3. Angaben darüber, ob die für Finanzunternehmen erbrachten IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; kritische oder wichtige Funktionen unterstützen, sofern verfügbar,

      8. eine Liste der Finanzunternehmen, die die IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; in Anspruch nehmen, einschließlich der folgenden Informationen für jedes einzelne Finanzunternehmen, sofern verfügbar:

        1. Name der juristischen Person,

        2. Rechtsträgerkennung der juristischen Person, sofern dem IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; bekannt,

        3. Art des Finanzunternehmens gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554,

        4. geografischer Standort, von dem aus die IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; für die betreffende juristische Person erbracht werden,

      9. eine Liste der kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, die in der aktuellsten verfügbaren Fassung der von den ESA gemäß Artikel 31 Absatz 9 der Verordnung (EU) 2022/2554 veröffentlichten Liste dieser Dienstleister aufgeführt werden und die vom Antragsteller erbrachten Dienstleistungen in Anspruch nehmen, sofern verfügbar,

      10. eine Selbstbewertung in Bezug auf die folgenden Aspekte:

        1. Grad der Substituierbarkeit für alle vom Antragsteller erbrachten IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; unter Berücksichtigung der folgenden Punkte:

          1. Marktanteil des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; im Finanzsektor der Union,

          2. Anzahl der bekannten relevanten Wettbewerber für jede Art von IKT-Dienstleistung oder Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU; von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste;,

          3. einer Beschreibung der Besonderheiten der angebotenen IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste;, auch in Bezug auf alle proprietären Technologien, oder der besonderen Merkmale der Organisation oder Geschäftstätigkeit des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;,

        2. Kenntnis von gleichen IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste;, die durch andere als den antragstellenden IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; erbracht werden,

      11. Informationen über die künftige Geschäftsstrategie hinsichtlich der Bereitstellung von IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; und -Infrastruktur für Finanzunternehmen in der Union, einschließlich aller geplanten Änderungen in Bezug auf die Gruppen- oder Managementstruktur, die Erschließung neuer Märkte oder Geschäftstätigkeiten,

      12. Angaben zu den Unterauftragnehmern des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, die als kritische IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; eingestuft wurden,

      13. alle sonstigen Gründe, die für den Antrag des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; auf Einstufung als kritisch relevant sind.

    1. Gehört der IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; zu einer Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU;, so werden die in Absatz 1 genannten Informationen in Bezug auf die von der Gruppeeine Gruppe im Sinne von Artikel 2 Nummer 11 der Richtlinie 2013/34/EU; als Ganzes erbrachten IKT-Dienstleistungendigitale Dienste und Datendienste, die über IKT-Systeme einem oder mehreren internen oder externen Nutzern dauerhaft bereitgestellt werden, einschließlich Hardware als Dienstleistung und Hardwaredienstleistungen, wozu auch technische Unterstützung durch den Hardwareanbieter mittels Software- oder Firmware-Aktualisierungen gehört, mit Ausnahme herkömmlicher analoger Telefondienste; zur Verfügung gestellt.

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