Source: OJ L, 2025/295, 13.2.2025

Current language: DE

Recital 5 Lead Overseer's assessment of remediation plans


Für die Zwecke der Bewertung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554, wonach die federführende Überwachungsbehördedie gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung benannte Europäische Aufsichtsbehörde; zu beurteilen hat, ob die von einem kritischen IKT-Drittdienstleisterein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; vorgelegte Erklärung ausreichend ist, sollte mit der Mitteilung des kritischen IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt; über seine Absicht, den erhaltenen Empfehlungen Folge zu leisten, eine Beschreibung der Schritte und Maßnahmen, die zur Minderung der in den Empfehlungen dargelegten Risiken ergriffen wurden, einschließlich der entsprechenden Fristen, an die federführende Überwachungsbehördedie gemäß Artikel 31 Absatz 1 Buchstabe b dieser Verordnung benannte Europäische Aufsichtsbehörde; übermittelt werden. Diese Erklärung sollte in Form eines Plans mit Abhilfemaßnahmen vorgelegt werden.

We're continuously improving our platform to serve you better.

Your feedback matters! Let us know how we can improve.

Found a bug?

Springflod is a Swedish boutique consultancy firm specialising in cyber security within the financial services sector.

We offer professional services concerning information security governance, risk and compliance.

Crafted with ❤️ by Springflod