Source: OJ L, 2024/1772, 25.6.2024
Current language: DE
Recital 1 Simple, harmonised and consistent criteria and thresholds
Die Verordnung (EU) 2022/2554 zielt darauf ab, die Anforderungen für die Meldung von IKT-bezogenen Vorfällen und von zahlungsbezogenen Betriebs- oder Sicherheitsvorfällen, die Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Kontoinformationsdienstleistereinen Kontoinformationsdienstleister im Sinne von Artikel 33 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2015/2366; und E-Geld-Institute betreffen, (im Folgenden „Vorfälle“) zu harmonisieren und zu straffen. Da die Meldeanforderungen für 20 unterschiedliche Arten von Finanzunternehmen gelten, sollten die Klassifizierungskriterien und Wesentlichkeitsschwellen für die Bestimmung schwerwiegender Vorfälle und erheblicher Cyberbedrohungen auf eine einfache, harmonisierte und kohärente Weise festgelegt werden, die den Besonderheiten der Dienstleistungen und Tätigkeiten aller relevanten Finanzunternehmen Rechnung trägt.