Source: OJ L, 2024/1772, 25.6.2024
Current language: DE
Recital 2 Principle of proportionality
Um Verhältnismäßigkeit sicherzustellen, sollten die Klassifizierungskriterien und Wesentlichkeitsschwellen die Größe und das Gesamtrisikoprofil sowie die Art, den Umfang und die Komplexität der Dienstleistungen aller Finanzunternehmen widerspiegeln. Darüber hinaus sollten die Kriterien und Wesentlichkeitsschwellen so konzipiert sein, dass sie für alle Finanzunternehmen unabhängig von deren Größe und Risikoprofil in kohärenter Weise gelten und kleineren Finanzunternehmen keinen unverhältnismäßigen Meldeaufwand auferlegen. Jedoch sollte für Fälle, in denen eine erhebliche Zahl von Kunden von einem Vorfall betroffen ist, der den geltenden Schwellenwert für sich genommen nicht überschreitet, ein absoluter Schwellenwert festgelegt werden, der hauptsächlich auf größere Finanzunternehmen abstellt.