Source: OJ L, 2024/1772, 25.6.2024
Current language: DE
Recital 5 Cyber attacks
Die Klassifizierungskriterien sollten sicherstellen, dass alle relevanten Arten von schwerwiegenden Vorfällen erfasst werden. Cyberangriffe, die mit dem Eindringen in Netzwerk- oder Informationssysteme zusammenhängen, werden von vielen Klassifizierungskriterien möglicherweise nicht unbedingt erfasst. Jedoch sind sie bedeutsam, da jedes Eindringen in Netzwerk- und Informationssysteme dem Finanzunternehmen schaden kann. Dementsprechend sollten die Klassifizierungskriterien „betroffene kritische Dienstleistungen“ und „Verluste von Daten“ so festgelegt werden, dass diese Arten von schwerwiegenden Vorfällen erfasst werden, insbesondere auch unbefugtes Eindringen, das, auch wenn die Auswirkungen nicht unmittelbar bekannt sind, gravierende Folgen haben kann, vor allem Datenschutzverletzungen und Datenlecks.