Source: OJ L, 2024/1772, 25.6.2024
Current language: DE
Recital 6 Consistent assessment of the economic impact of an incident
Da die Kreditinstitute sowohl dem Rahmen für die Klassifizierung von Vorfällen nach Artikel 18 der Verordnung (EU) 2022/2554 als auch dem Rahmen für operationelle Risiken gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2018/959 der Kommission(3)Delegierte Verordnung (EU) 2018/959 der Kommission vom 14. März 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Beurteilungsmethode, nach der die zuständigen Behörden Instituten die Verwendung fortgeschrittener Messansätze für operationelle Risiken gestatten (ABl. L 169 vom 6.7.2018, S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2018/959/oj). unterliegen, sollte der Ansatz für die Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen eines Vorfalls auf Basis der Kosten- und Verlustkalkulation so weit wie möglich bei beiden Rahmen konsistent sein, damit keine unvereinbaren oder widersprüchlicher Anforderungen eingeführt werden.