Source: OJ L, 2024/1772, 25.6.2024
Current language: DE
Recital 8 Weighting of criteria
Da die Klassifizierungskriterien voneinander abhängen und miteinander verknüpft sind, sollte der Ansatz für die Ermittlung schwerwiegender Vorfälle, die nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 gemeldet werden müssen, auf einer Kriterienkombination beruhen, wobei bestimmte Kriterien, die eng mit den in Artikel 3 Absätze 8 und 10 der Verordnung (EU) 2022/2554 enthaltenen Begriffsbestimmungen eines IKT-bezogenen Vorfalls bzw. schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle zusammenhängen, bei der Klassifizierung stärker im Vordergrund stehen sollten als andere Kriterien.