Source: OJ L, 2024/1772, 25.6.2024
Current language: DE
Recital 9 Focus of materiality thresholds
Um sicherzustellen, dass die Meldungen über schwerwiegende Vorfälle, die die zuständigen Behörden nach Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 erhalten, sowohl Aufsichtszwecken als auch der Verhinderung einer finanzsektorweiten Ansteckung dienen, sollten es die Wesentlichkeitsschwellen ermöglichen, schwerwiegende Vorfälle zu erfassen, indem sie unter anderem die Auswirkungen auf unternehmensspezifische kritische Dienstleistungen, die spezifischen absoluten und relativen Schwellenwerte für Kunden oder finanzielle Gegenparteien, auf wesentliche Auswirkungen auf das Finanzunternehmen hinweisende Transaktionen und die Signifikanz der Auswirkungen in anderen Mitgliedstaaten in den Fokus nehmen.