Source: OJ L, 2024/1774, 25.6.2024

Current language: DE

RTS on ICT risk management framework

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1774 DER KOMMISSION

vom 13. März 2024

zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates durch technische Regulierungsstandards zur Festlegung der Tools, Methoden, Prozesse und Richtlinien für das IKT-Risikomanagement und des vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmens

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienzdie Fähigkeit eines Finanzunternehmens, seine operative Integrität und Betriebszuverlässigkeit aufzubauen, zu gewährleisten und zu überprüfen, indem es entweder direkt oder indirekt durch Nutzung der von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellten Dienste das gesamte Spektrum an IKT-bezogenen Fähigkeiten sicherstellt, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme zu gewährleisten, die von einem Finanzunternehmen genutzt werden und die kontinuierliche Erbringung von Finanzdienstleistungen und deren Qualität, einschließlich bei Störungen, unterstützen; im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011(1)ABl. L 333 vom 27.12.2022, S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2022/2554/oj., insbesondere auf Artikel 15 Unterabsatz 4 und Artikel 16 Absatz 3 Unterabsatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

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Erwägungsgrund 1 Principle of proportionality

Die Verordnung (EU) 2022/2554 gilt für ein breites Spektrum von Finanzunternehmen, die sich in Bezug auf Größe, Struktur, interne Organisation sowie Art und Komplexität ihrer Tätigkeiten unterscheiden und daher mehr oder weniger Komplexitäts- oder Risikoelemente aufweisen. Um sicherzustellen, dass dieser Vielfalt gebührend Rechnung getragen wird, sollten sämtliche Anforderungen in Bezug auf Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools für IKT-Sicherheit sowie einen vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen in einem angemessenen Verhältnis zu Größe, Struktur, interner Organisation, Art und Komplexität dieser Finanzunternehmen und den damit verbundenen Risiken stehen.

Erwägungsgrund 2 Flexibility in documentation requirements compliance

Aus dem gleichen Grund sollten Finanzunternehmen, die der Verordnung (EU) 2022/2554 unterliegen, bei der Erfüllung der Anforderungen an Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools für die IKT-Sicherheit sowie bei einem vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen über eine gewisse Flexibilität verfügen. Deshalb sollten Finanzunternehmen zur Erfüllung von Dokumentationsanforderungen, die sich aus diesen Anforderungen ergeben, sämtliche Unterlagen, über die sie bereits verfügen, verwenden dürfen. Die Entwicklung, Dokumentation und Umsetzung spezifischer Richtlinien für die IKT-Sicherheit sollte nur für bestimmte wesentliche Elemente verlangt werden, wobei auch die führenden Branchenpraktiken und -normen berücksichtigt werden sollten. Um spezifische technische Aspekte der Umsetzung abzudecken, müssen entsprechende Verfahren der IKT-Sicherheit entwickelt, dokumentiert und umgesetzt werden, unter anderem für das Kapazitäts- und Leistungsmanagement, den Umgang mit Schwachstellen und das Patch-Management, die Daten- und Systemsicherheit sowie die Protokollierung.

Erwägungsgrund 3 Importance of roles, responsibilities and non-compliance consequences

Um die ordnungsgemäße Umsetzung der in Titel II Kapitel I genannten Richtlinien, Verfahren, Protokolle und Tools für die IKT-Sicherheit im Zeitverlauf zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Finanzunternehmen alle Aufgaben und Zuständigkeiten im Zusammenhang mit der IKT-Sicherheit korrekt zuweisen und aufrechterhalten und dass sie festlegen, welche Folgen die Nichteinhaltung von Richtlinien oder Verfahren der IKT-Sicherheit hat.

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

  1. Titel IAllgemeiner grundsatz
  2. Titel IIWeitere harmonisierung von tools, methoden, prozessen und richtlinien für ikt-risikomanagement im einklang mit artikel 15 der verordnung (EU) 2022/2554
  3. Titel IIIVereinfachter ikt-risikomanagementrahmen für die in artikel 16 absatz 1 der verordnung (EU) 2022/2554 genannten finanzunternehmen
  4. Titel IVSchlussbestimmungen

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 13. März 2024

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN

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