Source: OJ L, 2024/1774, 25.6.2024
Current language: DE
- Digital operational resilience in the financial sector
ICT risk management
- RTS on ICT risk management framework
Artikel 19 Richtlinien für Personalpolitik
Die Finanzunternehmen nehmen in ihre Richtlinien für Personalpolitik oder in ihre anderen einschlägigen Richtlinien alle nachstehend genannten IKT-sicherheitsbezogenen Elemente auf:
die Angabe und Zuweisung etwaiger spezifischer Zuständigkeiten im Bereich der IKT-Sicherheit,
die Vorgabe für die Mitarbeiter des Finanzunternehmens und des IKT-Drittdienstleistersein Unternehmen, das IKT-Dienstleistungen bereitstellt;, die IKT-Assetseine Software oder Hardware in den Netzwerk- und Informationssystemen, die das Finanzunternehmen nutzt; des Finanzunternehmens nutzen oder auf diese zugreifen,
sich über die Richtlinien, Verfahren und Protokolle des Finanzunternehmens zur IKT-Sicherheit zu informieren und diese einzuhalten,
auf dem Laufenden darüber zu sein, welche Kanäle das Finanzunternehmen für die Meldung anomaler Verhaltensweisen geschaffen hat, wozu — soweit relevant — die gemäß der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates(11)Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 17, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2019/1937/oj). eingerichteten Meldekanäle zählen,
dem Finanzunternehmen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses alle in ihrem Besitz befindlichen IKT-Assetseine Software oder Hardware in den Netzwerk- und Informationssystemen, die das Finanzunternehmen nutzt; und materiellen Informationsassetseine Sammlung materieller oder immaterieller Informationen, die geschützt werden sollten;, die Eigentum des Finanzunternehmens sind, auszuhändigen.
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