Source: OJ L, 2024/1774, 25.6.2024

Current language: DE

Artikel 38 IKT-Projekt- und -Änderungsmanagement


    1. Die in Artikel 16 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten Finanzunternehmen erarbeiten, dokumentieren und implementieren ein IKT-Projektmanagementverfahren und legen die Aufgaben und Zuständigkeiten für dessen Umsetzung fest. Dieses Verfahren erstreckt sich auf alle Phasen der IKT-Projekte von ihrer Einleitung bis zu ihrem Abschluss.

    1. Die in Absatz 1 genannten Finanzunternehmen entwickeln, dokumentieren und implementieren ein Verfahren für das IKT-Änderungsmanagement, um sicherzustellen, dass alle Änderungen an IKT-Systemen auf kontrollierte Weise und mit angemessenen Schutzvorkehrungen aufgezeichnet, getestet, bewertet, genehmigt, implementiert und verifiziert werden, um die digitale operationale Resilienzdie Fähigkeit eines Finanzunternehmens, seine operative Integrität und Betriebszuverlässigkeit aufzubauen, zu gewährleisten und zu überprüfen, indem es entweder direkt oder indirekt durch Nutzung der von IKT-Drittdienstleistern bereitgestellten Dienste das gesamte Spektrum an IKT-bezogenen Fähigkeiten sicherstellt, die erforderlich sind, um die Sicherheit der Netzwerk- und Informationssysteme zu gewährleisten, die von einem Finanzunternehmen genutzt werden und die kontinuierliche Erbringung von Finanzdienstleistungen und deren Qualität, einschließlich bei Störungen, unterstützen; des Finanzunternehmens zu wahren.

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