Source: OJ L, 2024/1774, 25.6.2024

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Recital 15 ICT project management


Angesichts der raschen Fortschritte in IKT-Umgebungen sollten die in Titel II genannten Finanzunternehmen robuste Richtlinien und Verfahren für das IKT-Projektmanagement implementieren, um die Verfügbarkeit, Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten. In diesen Richtlinien und Verfahren für das IKT-Projektmanagement sollte festgelegt werden, welche Elemente für den Erfolg von IKT-Projekten erforderlich sind, einschließlich Änderungen, Beschaffung, Wartung und Entwicklung der IKT-Systeme des Finanzunternehmens, wobei es keine Rolle spielt, welche Methodik das Finanzunternehmen für das IKT-Projektmanagement gewählt hat. Im Rahmen dieser Richtlinien und Verfahren sollten Finanzunternehmen bedarfsgerechte Testverfahren und -methoden einführen, ohne jedoch Abstriche an ihrem risikobasierten Ansatz und einem sicheren, zuverlässigen und resilienten IKT-Umfeld zu machen. Zur Gewährleistung einer sicheren Durchführung von IKT-Projekten sollten Finanzunternehmen sicherstellen, dass Mitarbeiter aus bestimmten Geschäftsbereichen oder Funktionen, in denen das entsprechende IKT-Projekt Wirkung zeigen wird, die erforderlichen Informationen und Fachkenntnisse bereitstellen können. Um eine wirksame Aufsicht zu gewährleisten, sollten dem Leitungsorganein Leitungsorgan im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer 36 der Richtlinie 2014/65/EU, von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 7 der Richtlinie 2013/36/EU, von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe s der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates(^31^), von Artikel 2 Absatz 1 Nummer 45 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014, von Artikel 3 Absatz 1 Nummer 20 der Verordnung (EU) 2016/1011 sowie im Sinne der einschlägigen Vorschrift der Verordnung über Märkte von Krypto-Werten oder die entsprechenden Personen, die das Unternehmen tatsächlich leiten oder im Einklang mit dem einschlägigen Unionsrecht oder nationalen Recht Schlüsselfunktionen wahrnehmen;Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 32). Berichte über IKT-Projekte und damit verbundene Risiken vorgelegt werden, insbesondere wenn diese Projekte kritische oder wichtige Funktionen betreffen. Finanzunternehmen sollten die Häufigkeit und die Einzelheiten der systematischen und laufenden Überprüfungen und Berichte auf Bedeutung und Umfang der betreffenden IKT-Projekte abstimmen.

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