Source: OJ L, 2024/1774, 25.6.2024

Current language: DE

Recital 16 ICT security testing


Softwarepakete, die in Titel II genannte Finanzunternehmen erwerben und entwickeln, müssen im Einklang mit den gesetzten Zielen für Betriebs- und Informationssicherheit wirksam und sicher in das bestehende IKT-Umfeld eingebunden werden. Finanzunternehmen sollten solche Softwarepakete daher gründlich bewerten. Zu diesem Zweck und zur Ermittlung von Schwachstellen und potenziellen Sicherheitslücken in den Softwarepaketen und den umfassenderen IKT-Systemen sollten Finanzunternehmen IKT-Sicherheitstests durchführen. Um die Integrität der Software zu bewerten und sicherzustellen, dass ihre Verwendung keine Risiken für die IKT-Sicherheit birgt, sollten Finanzunternehmen auch Quellcodes erworbener Software und nach Möglichkeit von IKT-Drittanbietern bereitgestellter proprietärer Software unter Verwendung statischer und dynamischer Testmethoden überprüfen.

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