Source: OJ L, 2024/1774, 25.6.2024
Current language: DE
Recital 19 Detection of anomalous activities
Im Interesse einer frühzeitigen und wirksamen Aufdeckung von Anomalien sollten in Titel II genannte Finanzunternehmen unterschiedliche Informationsquellen erfassen, überwachen und analysieren und entsprechende Rollen und Zuständigkeiten zuweisen. Bei internen Informationsquellen sind Protokolle eine höchst relevante Quelle, doch sollten sich Finanzunternehmen nicht allein auf Protokolle verlassen. Stattdessen sollten sie umfassendere Informationen prüfen und auch Meldungen anderer interner Funktionen einbeziehen, die oft eine wertvolle Quelle relevanter Informationen sind. Aus dem gleichen Grund sollten Finanzunternehmen Informationen aus externen Quellen analysieren und überwachen, einschließlich der von IKT-Drittanbietern bereitgestellten Informationen über Vorfälle, die ihre Systeme und Netze betreffen, sowie anderer Informationsquellen, die Finanzunternehmen für relevant halten. Soweit personenbezogene Daten betroffen sind, findet das Datenschutzrecht der Union Anwendung. Die personenbezogenen Daten sollten auf das für die Erkennung des Vorfalls erforderliche Maß beschränkt sein.