Source: OJ L, 2024/1774, 25.6.2024
Current language: DE
Recital 25 Report on the ICT risk management framework review
Gemäß Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2022/2554 müssen Finanzunternehmen ihren IKT-Risikomanagementrahmen überprüfen und ihrer zuständigen Behörde einen Bericht über diese Überprüfung vorlegen. Damit die zuständigen Behörden die in diesen Berichten enthaltenen Informationen einfach verarbeiten können und eine angemessene Übermittlung dieser Informationen gewährleistet ist, sollten Finanzunternehmen diese Berichte in einem durchsuchbaren elektronischen Format übermitteln.