Source: OJ L, 2024/1774, 25.6.2024

Current language: DE

Recital 26 Simplified ICT risk management framework


Bei den Anforderungen an Finanzunternehmen, die dem in Artikel 16 der Verordnung (EU) 2022/2554 genannten vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen unterliegen, sollte der Schwerpunkt auf den wesentlichen Bereichen und Elementen liegen, die angesichts des Umfangs, des Risikos, der Größe und der Komplexität der betreffenden Finanzunternehmen mindestens erforderlich sind, um die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität der Daten und Dienste dieser Finanzunternehmen zu gewährleisten. Diese Finanzunternehmen sollten über einen internen Governance- und Kontrollrahmen mit klar festgelegten Zuständigkeiten verfügen, der die Grundlage für einen wirksamen und soliden Rahmen für das Risikomanagement bietet. Zur Verringerung des administrativen und operativen Aufwands sollten diese Finanzunternehmen nur eine Richtlinie entwickeln und dokumentieren, nämlich eine Richtlinie für Informationssicherheit, in der die übergeordneten Grundsätze und Vorschriften zum Schutz der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität der Daten und der Dienste dieser Finanzunternehmen festgelegt sind.

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